Sunday, November 26, 2006

Fachkraft für Informations- und Kommunikationstechnologie in der Pflege

1. Einleitung
Der Einsatz von moderner Informations- und Kommunikationstechnologie (IuK) hat in den letzten Jahren rasant zugenommen.
Anfang der 90er Jahre genügte es in den meisten Einrichtungen noch, wenn eine „computerversierte“ Pflegekraft auf Station war, die sich mit der lästigen Eingabe von Laboraufträge oder mit den Verlegungen auseinandersetzte. Heute beanspruchen die Dokumentationstätigkeiten am PC ein größeres Zeitvolumen.
Die Pflege ist durch stetig steigende Kosten und veränderte politische Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen dazu gezwungen ihr Leistungsspektrum aufzuzeigen.
Hierfür ist es dringend nötig, suffiziente Leistungserfassungssysteme in den Gesundheitseinrichtungen einzuführen. Damit aber auch eine verwertbare Datenerhebung erfolgt, ist es nötig, die erforderliche Akzeptanz beim Pflegepersonal zu gewinnen.
Durch die Fachweiterbildung IuK soll die effektive und effiziente Bearbeitung pflegerischer Anforderungen an die Informations- und Kommunikationstechnologie gewährleistet werden.
2. Voraussetzungen
Voraussetzung für die Fachweiterbildung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Pflege, sowie mindestens 2 Jahr Berufserfahrung.
3. Inhalte
Das Curriculum befasst sich sehr realitätsnah mit der pflegerischen Berufswelt und den damit verbundenen Arbeitsprozessen. Chancen und Grenzen sollen erkannt werden, Arbeitsprozesse in der Pflege analysiert, optimiert und begleitet werden. Eigentliches Arbeitsfeld ist die Praxisebene, die Beratung und Begleitung der Institution bei der Auswahl passender Systeme. Mitarbeiter werden bei der Anwendung von IuK unterstützt und beraten. Ein weiteres Aufgabenfeld ist die Verbindung zum Management.
Insgesamt umfasst die einjährig angelegte berufsbegleitende Fachweiterbildung in Deutschland 500 Stunden. Abgeschlossen wird die Fachweiterbildung mit einem schriftlich verfassten Projektbericht, einer Projektpräsentation sowie einem Kolloquium.
4. Nutzen
Durch den Einsatz der IuK Fachkräften erhofft man sich eine bessere Begleitung der Pflegenden im Umgang mit IuK. Die Pflege soll ihre Befangenheit im Umgang mit EDV verlieren. Hierzu sind die IuK Kollegen besonders geeignet, da von deren Seite ein größeres Verständnis erwartet wird. Jede Pflegekraft kann sich an unangenehme Kontakte mit der „EDV“ erinnern, bei der ihr das Gefühl größtmöglichen Unvermögens vermittelt wurde.
Als weiteren Vorteil sehen die Initiatoren dieser Weiterbildung den Aspekt, das Daten gewonnen werden, die geeignet sind, die Arbeitsabläufe besser abzubilden und ggf. zu hinterfragen. Durch die Fachweiterbildung soll die Pflege dazu befähigt werden, Konzepte und Systeme für die verschiedenen Anwendungsbereiche zu entwickeln, sowie die Anforderungsprofile für die IuK- Entwicklung, -Planung und -einführung voran zu treiben.
5. Fazit
Es nutzt einer Einrichtung wenig, wenn sie „von oben“ ein Pflegedokumentationssystem erwirbt, das nur notdürftig von der EDV betreut wird und keine Akzeptanz bei den Pflegenden findet.
Oft wird bei solchen Einführungen die mangelhafte Begleitung und Ansprechbarkeit der Betreuenden beklagt ( sei es nun die Software Firma oder die EDV Abteilung).
Die vor Ort eingesetzte Fachkraft für IuK ermöglicht einen besseren Umgang, da aktuell und Problembezogen reagiert werden kann. Ebenso kann die Fachkraft auftretende Probleme differenzierter einschätzen und Veränderungsvorschläge formulieren.
Kosten und Nutzen EDV- gestützter Dokumentationssystemen können nur gut erfasst werden, wenn sie von kompetenten Mitarbeitern aus der Pflege betreut werden, die in Zusammenarbeit mit der EDV Abteilung Anpassungen und Verbesserungen erarbeiten.
Literatur: Brünz, Heinz, Wehmhörner, Ina: Fachweiterbildung für Informations- und Kommunikationstechnologie in der Pflege in: Pflegeinformatik in Europa, Bd. 1,
Link: www.pr-internet.com

Kosten und Nutzen EDV-gestützter Pflegedokumentationssysteme am Beispiel von INPULS


Kosten und Nutzen EDV - gestützter Pflegeinformationssysteme am Beispiel von INPULS
1. Einleitung
Für den Intensivpflegebereich war bislang eine umfassende Leistungserfassung mit der Aussage, die vielen fachspezifischen pflegerischen Leistungen nicht in einem System abbilden zu können, nur schwierig zu etablieren. Das bekannteste ist das Therapeutic Intervention Score System ( TISS ), wobei dieses mittlerweile recht alt und nicht mehr mit dem heutigen Pflegeverständnis zu vereinbaren ist.
2. Was ist INPULS?
Das Leistungserfassungssystem INPULS ( INtensivPflege Und LeistungserfassungsSystem) wurde am Universitätsklinikum Heidelberg mit einer Entwicklungsdauer von 6 Jahren ( 1997 - 2003) erstellt. Das System ist EDV-unterstützt und wird fachübergreifend in allen 14 Intensivstationen des Klinikums eingesetzt.
Grundlage des Systems sind 6 standardisierte Pflegekategorien die sich am Grad der durch das Pflegepersonal zu erbringenden pflegerischen Versorgungsleistungen orientieren. Die Vorgehensweise selbst ist standardisiert um systematische Fehler zu minimieren. Durch die Eingruppierung der Patienten wird der durchschnittliche in der Regel zu erbringende Pflegeaufwand dokumentiert.
Die Leistungserfassung orientiert sich an den tatsächlich erbrachten Pflegeaufwänden. Im Gegensatz zur Erfassung von pflegerischen Einzeltätigkeiten ist bei diesem System nur einmal täglich eine wenig aufwändige Datenerhebung notwendig.
Eine detaillierte Leistungserfassung für den Intensivpflegebereich war bislang nur schwierig oder sehr aufwändig zu etablieren. Schwierig deshalb, weil die Berechnung über die Verweildauer des Patienten dem tatsächlich geleisteten Pflegeaufwand nicht gerecht wurde. Eine Kalkulation unter Berücksichtigung der Verweildauer mit Einbeziehung der Beatmungszeit ist zwar möglich, aber auch widersprüchlich. Beatmungspatienten können durchaus unterschiedliche Pflegeleistungen benötigen, die sich in Abhängigkeit von der Schwere ihrer Erkrankung nicht differenziert darstellen lassen. Darüber hinaus werden bei diesem Kalkulationsverfahren jene Patienten nicht berücksichtigt, die viel pflegerische Leistung erfahren, aber nicht beatmet sind.
3. Nutzen
Die Berechnung der fallbezogenen Pflegeaufwände wird detailliert und verursachungsgerecht dargestellt. Dadurch gelingt es, die entstehenden Kosten differenziert abzubilden.
Eine Auswertung der pflegerischen Leistungskennzahlen ermöglicht ein innerbetriebliches Benchmarking.
Um einen Vergleich mit anderen Kliniken zu ermöglichen, die ebenfalls dieses System nutzen, können die vorhanden Daten auf eine gemeinsame zu vergleichende Größe berechnet werden.
Die Personalbemessung erfolgt mittels zugrundegelegten mittleren Pflegeminuten und ermöglichen durch die kontinuierliche Datenauswertung eine zeitnahe Anpassung des Personalbedarfs. Aufgrund einer differenzierten Skalierung des erbrachten Leistungsumfangs ergeben sich auch Rückschlüsse auf den benötigten Personalmix
INPULS beinhaltet bei der Ermittlung von fallbezogenen Pflegeaufwänden als erstes Verfahren auch den innertägigen Wechsel und der angefallenen pflegerischen Tätigkeiten an den Patienten, die bislang bei der Erhebung von TISS nicht zur Geltung kamen.
4. Fazit
Das Leistungserfassungssystem INPULS liefert einen wesentlichen Beitrag für das Krankenhausmanagement, insbesondere durch die Unterstützung von Benchmarking intensivpflegerischer Leistungen. Es erlaubt eine objektivere Personalbemessung und die optimierte Fallbezogene Zuteilung der anfallenden Kosten erlauben eine spezifischere Diskussion der Mittelverteilung.
Durch eine kontinuierliche Datenauswertung kann die Leistungsfähigkeit besser eingeschätzt werden, Leistungsspitzen werden frühzeitig erkannt und Maßnahmen können zeitnah eingeleitet werden.
Krankenhäuser begeben sich in die Gefahr, durch mangelnde Transparenz der eigenen Leistungen und der damit verbundenen Kosten Budgetkürzungen nicht angemessen entgegentreten zu können. Ohne die klare Darlegung der eigenen Leistungsfähigkeit besteht die Möglichkeit, das verfügbare Mittel gekürzt werden.

Literatur:

Faschingbauer, Christine: Das IntensivPflege und Leistungserfassungssystem (INPULS) im Kontext aktueller betriebswirtschaftlicher Anforderungen an das Krankenhausmanagement, Studienarbeit 2004

Joa, Corinna, Faschingbauer, Christine: INPULS macht den Aufwand deutlich, Pflegemanagement 9/03, Seite 651 - 653

Faschingbauer, Christine, Francois, Gabriele, Eck, Ingo: Standardisierte Leistungserfassung für die Intensivpflege als notwendiges Instrument der Kostenträgerrechnung, das Krankenhaus 5/02, Seite 398 - 401

Faschingbauer, Christine, Eck, Ingo: Das IntensivPflege und Leistungserfassungssystem ( INPULS ) am Universitätsklinikum Heidelberg, Pflegedokumentation 6/02, Seite 2 - 8

Link: www.inpuls.de/frames/f-publikation.htm

Friday, November 24, 2006

Nutzen von Pflegeinformationssysteme

Es gibt verschiedene Systeme von Pflegeinformationssystemen, die reinen Dienstplanprogramme, oder komplexere Pflegeplanungs- und Dokumentationssysteme.
Diese Pflegeinformationssysteme sollen die Pflege „bei der Planung und Durchführung patientennaher wie patientenferner Tätigkeiten unterstützen.
Es werden vielfältige gründe für die Einführung und wachsende Verbreitung der Pflegeinformationssysteme aufgeführt, wie beispielsweise der Anforderungen durch gesetzliche Vorgaben wie Qualitätssicherung, betriebswirtschaftliche Erfordernisse im Abrechnungsbereich oder Verbesserungen der Pflegeleistungen.
In einer Studie der Universität Witten/Herdecke hat man sich mit den Effekten von Pflegeinformationssystemen in Bezug auf den Zeitaufwand für Dokumentation, Administration und die direkte Pflege im stationären Pflegebereich auseinander gesetzt. Die Studie wurde über einen Zeitrahmen von 1976 – 1999 basierend auf einer Einteilung in Kosten-Nutzen-Analyse vorgenommen.
Deren Ergebnisse berichten das fünf der berücksichtigten Studien eine Reduzierung des Zeitaufwandes für Administration und Dokumentation ergaben, sechs der Untersuchungen kamen zu keinem signifikanten Ergebnis und drei ermittelten einen Mehraufwand für Administration und Dokumentation nach der Einführung von Pflegeinformationssystemen.

Im Rahmen einer Diplomarbeit an der Fachhochschule Frankfurt wurden Risikofaktoren bei der Einführung von Pflegeinformationssystemen anhand einer Umfrage vorgenommen. In der kam man zu den Ergebnissen, das die Einrichtungsträger in der Altenhilfe sich durch wirtschaftliche Zwänge genötigt sehen Pflegeinformationssysteme einzuführen und der große Teil von ihnen der Auffassung unterliegt, vorhandene Probleme mit dem bloßen Kauf eines Systems beheben zu können.
Wie kann nun bei der Vielfalt der Pflegeinformationssysteme der Nutzen eines solchen Pflegedokumentationsystemes ermittelt werden?

Das kann nur individuell von den einzelnen Einrichtung festlegt werden. Wichtig ist das die Einrichtung vor dem Kauf einer solchen Software, sich mit dem Vielfältigem Angebot auf dem Markt auseinandersetzt. Er muss wissen was das einzuführende Pflegeinformationssystem alles beinhalten sollte, um den Anforderungen und Leistungen der Einrichtung und deren Anwender gerecht zu werden.

Literatur:
http://www.sektor-n.de/artikel_teamgeist-ist-gefragt.html
Manuela Raiss; Zeitschrift doppel:punkt, Ausgabe 05/2002
http://wga.dmz.uni-wh.de/pflege/html/default/afrr-5lge7e.de.html

Saturday, November 18, 2006

Eine Typologie für Pflegeprozesse am Beispiel des Projektes „Pflegeprozess, Standardisierung und Qualität im Dienstleistungssektor Pflege“

In dem genannten Artikel, welcher auf dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projekt „Pflegeprozess, Standardisierung und Qualität im Dienstleistungssektor Pflege“ basiert, erläutern die Autoren dessen Ziel eine Struktur zur Erfassung und Dokumentation von Pflegeprozessen im Sinne einer Typologie, sowie eine Standardisierung zum Austausch von Patientendaten zu entwickeln und verbindlich festzulegen. Hierbei soll die Struktur und damit die Übertragung der Daten anhand eines auf Informations- und Kommunikationstechnik basierenden regionalen, nationalen und internationalen Netzwerkes realisiert werden.

Die Autoren konstatieren den Mangel eines institutionsübergreifenden Bezugssystems für Pflegeprozesse und die Tatsache, dass es bisher nur in Ansätzen gelungen ist eine prozess- und qualitätssichernde Standardisierung der Pflegeleistung zu erarbeiten und umfassend einzuführen. Sie entwickeln aus dieser Hauptkritik heraus die Struktur für ein solches Bezugssystem, APLE (Assessment, Planung, Leistungserfassung, Evaluation) genannt und halten fest, dass es den gesamten pflegerischen Prozess abbildet. Hierzu bedienen Sie sich vorhandener Pflegeklassifikationen und ordnen diese einzelnen Schritten des Pflegeprozesses zu, bspw. NANDA dem pflegediagnostischen Prozess, NIC der Pflegeintervention und NOC oder ICNP den Pflegeergebnissen.

Im Rahmen der Datenerfassung und der damit eng in Verbindung stehenden Terminologie der Begrifflichkeiten, die im Pflegealltag benutzt werden, orientieren sie sich an Pflegephänomenen, die positiv als Fähigkeiten eines Menschen und nicht an Krankheitsbildern oder Begriffen der ICD - 10 definiert werden, da die Beschreibung eines Gesundheitszustandes ihrer Meinung nach nicht mit Begriffen aus Klassifikationssystemen für Krankheiten erfolgen kann. Sie weisen darauf hin, dass eine pflegetheoretische Typologie an den bedürfnisorientierten Pflegetheorien ausgerichtet ist, um die Profession der Pflege berufspolitisch von der Medizin abzugrenzen und autonom darzustellen, ferner aus gesundheitsökonomischer Perspektive Pflegeleistungen transparent und finanziell kalkulierbar zu gestalten.

Mit Blick auf diese Argumentation ergibt sich durch die Zielsetzung der Entwicklung einer Struktur zur Erfassung und Dokumentation von Pflegeprozessen im Sinne einer Typologie, sowie eine Standardisierung zum Austausch von Patientendaten eine Basis für ein Pflegeinformationssystem. Der größte Handlungsbedarf, nämlich die Formalisierung und Darstellung von pflegerischem Wissen, die Wissenspräsentation und Patientenklassifikation scheint bearbeitet und die im Artikel genannte Forderung Bartholomeycziks die Pflegeleistungen, die nicht über medizinische Diagnosen abgedeckt sind, darzustellen, um eine Finanzierung der Pflegeleistung zu erreichen, erfüllt.

Durch die Anwendung der DRG’s bzw. der ICD – 10, also medizinisch orientierter Patientenklassifikationssysteme, droht der Pflege im Abrechnungssystem des deutschen Gesundheitswesens allerdings der Ausschluss ihrer spezifischen Leistung und somit der Anspruchsverlust auf deren Vergütung. Vor dem Hintergrund dieses Argumentationspfades erscheint die Aufgabe der Wissenspräsentation und Pflegeterminologie nicht gelöst.
Medizinische und Pflegediagnosen sollten, auch im Hinblick auf eine multiprofessionelle Kooperation und dem Ziel eines gelingenden Behandlungsprozesses, in einem Patienteninformationssystem integriert, aufeinander abgestimmt und zur Abrechnung der Leistungen der einzelnen Berufsgruppen nachvollziehbar organisiert werden. Es ist eine große Herausforderung der beiden Interessengruppen – der Pflege und der Medizin eine uniforme Terminologie zu entwickeln, die den Ansprüchen beider Professionen und weiterer Interessenpartner, wie bspw. der der Kostenträger gerecht wird.

Ohne eine national einheitliche Terminologie und eine entsprechende Kodierung der Diagnosen, Leistungen und Ergebnisse erscheint ein Informationssystem wenig sinnvoll, da man seine Stärken als Organisationsinstrument im Behandlungsalltag nicht optimal nutzen kann. Diese These wird gestützt durch die Tatsache, dass die Pflegeinformatik als Disziplin der Pflegewissenschaft im deutschsprachigen Raum ausschließlich von Verbänden der Medizinischen Informatik ( GMDS, OCG, SGMI ) vertreten wird. Anstatt in der Diskussion um die Kodierung und Terminologie in Konflikte zwischen den berufspolitischen Fronten zu geraten, muss das höhere Ziel an der gleichberechtigten Erfüllung von Ansprüchen aller beteiligten Parteien, also auch der der Patienten, umgesetzt werden.

Weiterhin erscheint die Zielsetzung eines auf Informations- und Kommunikationstechnik basierenden internationalen Netzwerkes wenig sinnvoll, wenn davon ausgegangen wird, dass Pflegeklassifikationssysteme auf bestimmten Pflegetheorien basieren, die in einem hermeneutisch zu verstehenden individuellen, historischen und kulturell spezifischen Kontext entstanden sind und somit ein einheitliches Begriffsverständnis, sowie den Vergleich von erhobenen pflegerelevanten Daten kaum zulassen. Ein qualitativer Zugang ist diesbezüglich empfehlenswert.

Unter Berücksichtigung der angeführten Argumente ist es die Aufgabe der Pflegewissenschaftler, der Praktiker und der Pflegeinformatiker die o. g. Grundlagenarbeit mit den am Behandlungsprozess beteiligten Professionen zu erfüllen.
Erst dann können im Prozess des Software – Engineerings die Benutzerbedürfnisse zu den jeweiligen Informationssystemen spezifiziert, also den Anforderungen des jeweiligen Anwendungsgebietes, nämlich der Patientenversorgung, der Managementaufgabe, bzw. der Aus -, Fort – oder Weiterbildung, angepasst und in die organisatorische und technische Infrastruktur integriert werden.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ergibt sich daraus der Nutzen, den ein solches multiprofessionelles System auch für die Pflege mit sich bringt. Es vereinfacht den Austausch zwischen Angehörigen der Gesundheitsberufe, unterstützt die Pflegepraxis durch klinische Entscheidungshilfen, erteilt Informationen für das Pflegecontrolling und die Allokation der Strukturqualitäten, bspw. des Personalbudgets. Dieses System ermöglicht ein lebenslanges Lernen, indem es während des Arbeitsprozesses einen Rückgriff auf pflegewissenschaftliches Wissen anbietet. Weiterhin gewährleistet es eine stations- und einrichtungsübergreifende Vergleichbarkeit und Auswertbarkeit der Daten und ist somit eine Grundlage für die Transparenz einer professionellen, zielgerichteten und geplanten Pflegeleistung, die mit einer einheitlichen Sprache zur Definition des Gegenstandsbereiches beiträgt.

Durch die Darstellung des Pflegeprozesses mittels eines Informations- und Kommunikationssystems kann es gelingen mit Hilfe eines umfassenden Assessments und den daraus resultierenden Ergebnissen die notwenige Pflege zu begründen, die pflegespezifischen Leistungen darzustellen und die Pflegeinterventionen zu evaluieren, wenn die an das System gestellten Anforderungen der jeweiligen Benutzer im Entwicklungsprozess umgesetzt wurden.

So ergibt sich nach der technischen und organisatorischen Integration des entwickelten Systems in der Nutzungs- und Wartungsphase die Möglichkeit den Erfüllungsgrad der Benutzeransprüche zu messen. Neben der Software – Usability wird in dieser Phase die Ergonomie des Arbeitsmittels betrachtet.

Beispielsweise kann hier gemessen werden, ob die erhobenen Informationen strukturiert, d. h. hierarchisch gegliedert, in der Eingabe durch Hilfen wie Auswahllisten unterstützt, abgelegt werden können und pflegerelevante anamnestische Daten direkte Verknüpfungen zu Pflegediagnosen aufweisen. Um eine weitere Orientierung am Pflegeprozess vorzunehmen, ist die Frage zu stellen, ob die Software ermöglicht auf Pflegediagnosen basierende Pflegepläne zu hinterlegen, die in einem weiteren Schritt Verknüpfungen zu den jeweiligen Pflegemaßnahmen bieten, welche bei bestimmten medizinischen Diagnosen auch Warnfunktionen beinhalten (Maßnahmen zur Pneumonieprophylaxe bei Herzinfarktpatienten).

Betrachtet man die Ergebnisse des im Artikel beschriebenen Projektes, dass Pflegende zwar implizites Pflegewissen besitzen, aber kaum in der Lage sind dieses zu explizieren, d. h. adäquat zu dokumentieren, vor allem in den Bereichen des Assessments und der Evaluation, so erscheint es im Rahmen der Erhebung des Nutzens eines Pflege – oder Patienteninformationssystems wichtig den Pflegenden Erinnerungshilfen anzubieten. Erinnerungshilfen können fehlende Informationen wie nicht dokumentierte Ziele oder etwa Ziele ohne Maßnahmenplanung aufzeigen, eine unvollständige Informationssammlung anmahnen. Messen kann man deren Effektivität einerseits mit der Vollständigkeit der Prozessdokumentation, andererseits dürften sich auch positive Effekte bei der Anzahl der Beanstandungen des MDK ergeben, wenn dieser die Quantität und Qualität der Einträge in der Patientenakte prüft.

Ein übersichtliches, professions-, sowie institutionsübergreifendes Bezugssystem für Behandlungs- und Pflegedaten kann als ein Instrument zur Sicherstellung einer hohen Qualität der Patientenversorgung, zur Unterstützung des Personalmanagements, der Pflegeforschung und Ausbildung, für die Organisationsplanung, sowie zur Qualitätssicherung genutzt werden. Unter Berücksichtigung der eigenen Interessen ist es die Aufgabe des Anwenders unternehmens – und leistungsbezogene Kennzahlen zu formulieren, um den individuellen Nutzen eines solchen Systems messen zu können.

Friday, November 17, 2006

Patientendokumentation. Sicherung interprofessioneller Kommunikation im Krankenhaus. Pflege 2001; 14:387-393, Verlag Hans Huber Bern 2001

Die AutorInnen gehen mit ihrem Beitrag in der Zeitschrift Pflege auf die Praktikabilität von Dokumentationssystemen von drei Krankenhäusern ein und legen dabei den Fokus auf die pflegerische und ärztliche Dokumentation der Patientenaufnahme, des Behandlungsverlaufs, sowie der individuellen Entlassungsplanung.
In der Überschrift verweisen sie bereits auf die eigentliche Intention der Forschungsarbeit – die Reflektion der Sicherung der interprofessionellen Kommunikation im Pflege- und Behandlungsprozess und verknüpfen deren Fragestellung in der Diskussion des Artikels mit der Relevanz einer elektronischen Krankenakte. Parallel dazu ist es den AutorInnen ein Anliegen die Problematik hervorzuheben, dass sich mit der Einführung eines EDV – gestützten Patienten – bzw. Pflegeinformationssystems die Probleme der Dokumentationspraxis nicht lösen lassen. Sie mahnen an, dass die primäre Aufgabe der am Behandlungsprozess beteiligten Professionen die Analyse der Strukturen, der Arbeitsabläufe und der Praxisbezogenheit der Patientenversorgung ist.

Daher müssen zunächst die Fragen gestellt werden wo, wann und von wem die erhobenen Daten erfasst werden, um eine interprofessionelle und patientenorientierte Versorgung unter rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten, siehe § 12 Abs.1 SGB V, gewährleisten zu können. Wenn diese Fragen geklärt sind, ist es offensichtlich, dass eine elektronische Krankenakte, als ein berufsgruppenübergreifendes Patienteninformationssystem, den Patienten in den Mittelpunkt des Wertschöpfungsprozesses einer Dienstleistung des Gesundheitswesens stellt. Dementsprechend kann die Anzahl der Schnittstellen zwischen den Arbeitsabläufen reduziert, Kommunikations- – und Informationsverluste, die bspw. auf informellen Wegen auftreten, etwa durch digitale Signaturen und deren Rückverfolgbarkeit verhindert, die Kosten der Schnittstellenpflege minimiert, Redundanzen innerhalb der berufsgruppenspezifischen Dokumentationen vermieden und Informationen der eigenen Profession der anderen Berufsgruppe zugänglich gemacht werden, um die Arbeitszeit der patientenbezogenen Dokumentation zu optimieren. Im eigenen Berufsfeld bietet ein solches System die Möglichkeit, auch mit den erhobenen Daten anderer am Behandlungsprozess beteiligter Mitarbeiter, das pflegeeigene Wissen um den Patienten zu bereichern und folgendermaßen Informationen zur Unterstützung für die diagnosenbasierte Versorgung des Pflegebedürftigen zu erhalten. Das Postulat eines solchen Informationssystems liegt darin begründet, dass Ärzte, Pflegekräfte und Patienten bereits während des anamnetischen Prozesses neben den biomedizinischen und verrichtungsorientierten Informationen auch psychosoziale und ressourcenorientierte Aspekte aufnehmen und im weiteren Verlauf der Behandlung gemeinsame Informationen, die die Pflege - , aber auch die ärztliche Therapieplanung betreffen, in den Behandlungsplan integrieren. Um die angeführten Forderungen zu realisieren ist eine einheitliche Terminologie der im Gesundheitswesen auftretenden Begrifflichkeiten notwendig, einerseits um Missverständnisse vorzubeugen und andererseits, auch über die Grenzen der internen Schnittstellen im Krankenhaus hinweg, externe Interessenpartner, wie bspw. ambulante Pflegedienste oder Hausärzte, in die Entlassungsplanung mit einzubeziehen und die poststationäre Patientenversorgung im Rahmen der Forderungen des „Expertenstandards Entlassungsmanagement“ in einem angemessenen und adäquaten Rahmen zu gewährleisten.

Um den Nutzen eines solchen Informationssystems messbar zu machen, ist es erforderlich, dass man zunächst an den Kernprozessen orientierte Kennzahlen aus den strategischen Unternehmenszielen generiert oder diese aus einem Benchmark mit externen, am Markt tätigen Konkurrenten ableitet. Zu den oben angeführten Aspekten lassen sich so etwa mit Bezug auf die Entlassungsplanung die Anzahl der zum Entlassungszeitpunkt tatsächlich vorliegenden Arztbriefe, bzw. die Dokumente zur Pflegeüberleitung benennen. Ein wichtiges Kriterium für den berufsgruppenübergreifenden Nutzen solcher Systeme lässt sich aus dem Grad der Dokumentationskontinuität und der Vollständigkeit der Aufzeichnungen ableiten. Weiterhin ist im Rahmen des Qualitätsmanagements und der darin enthaltenen Verpflichtung zur Kundenorientierung eine Erhebung deren Zufriedenheit vorzunehmen. Kennzahlen lassen sich hier beispielsweise aus der Terminkoordination für medizinisch therapeutische, diagnostische Maßnahmen und Pflegeinterventionen herleiten. Die in diesem Zusammenhang im Krankenhausalltag häufig entstehende Unzufriedenheit der Patienten kann durch eine zeitnahe und den Organisationsbedürfnissen der einzelnen Abteilungen eines Krankenhauses angepasste, vernetze Terminplanung begrenzt werden. Abschließend möchte ich die angeführten Argumente um einen personalwirtschaftlichen Aspekt, den der Personalkosten und der Personalbedarfsberechnung erweitern. An dieser Stelle kann ein Patienteninformationssystem Rückschlüsse auf die Intensität des Pflegebedarfs und des damit verbundenen Personalbedarfs einzelner Abteilungen im Krankenhaus liefern oder der strategischen Planung der Personalentwicklungsmaßnahmen Daten für die operative Umsetzung der Personalentwicklung zur Verfügung stellen .

Friday, November 10, 2006

Willkommen!

Im Rahmen dieses Blogs soll die Frage untersucht werden, welchen Nutzen Pflegeinformationssysteme, also Systeme zur Unterstützung und Dokumentation aller Phasen des Pflegeprozesses haben können, und wie dieser vielleicht sogar gemessen werden kann.

Dieser erwartete Nutzen ist eine wichtige Rechtfertigung für die mit solchen Systemen verbundenen Kosten. Das heißt, es gibt im wesentlichen 2 Fragen:

  • Welchen Nutzen können Pflegeinformationssysteme haben?
  • Wie könnte dieser Nutzen gemessen werden?

Die Beantwortung dieser Fragen, kann eine wichtige Argumentation für (und vielleicht auch gegen) den Einsatz solcher Systeme darstellen.