Friday, November 17, 2006

Patientendokumentation. Sicherung interprofessioneller Kommunikation im Krankenhaus. Pflege 2001; 14:387-393, Verlag Hans Huber Bern 2001

Die AutorInnen gehen mit ihrem Beitrag in der Zeitschrift Pflege auf die Praktikabilität von Dokumentationssystemen von drei Krankenhäusern ein und legen dabei den Fokus auf die pflegerische und ärztliche Dokumentation der Patientenaufnahme, des Behandlungsverlaufs, sowie der individuellen Entlassungsplanung.
In der Überschrift verweisen sie bereits auf die eigentliche Intention der Forschungsarbeit – die Reflektion der Sicherung der interprofessionellen Kommunikation im Pflege- und Behandlungsprozess und verknüpfen deren Fragestellung in der Diskussion des Artikels mit der Relevanz einer elektronischen Krankenakte. Parallel dazu ist es den AutorInnen ein Anliegen die Problematik hervorzuheben, dass sich mit der Einführung eines EDV – gestützten Patienten – bzw. Pflegeinformationssystems die Probleme der Dokumentationspraxis nicht lösen lassen. Sie mahnen an, dass die primäre Aufgabe der am Behandlungsprozess beteiligten Professionen die Analyse der Strukturen, der Arbeitsabläufe und der Praxisbezogenheit der Patientenversorgung ist.

Daher müssen zunächst die Fragen gestellt werden wo, wann und von wem die erhobenen Daten erfasst werden, um eine interprofessionelle und patientenorientierte Versorgung unter rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten, siehe § 12 Abs.1 SGB V, gewährleisten zu können. Wenn diese Fragen geklärt sind, ist es offensichtlich, dass eine elektronische Krankenakte, als ein berufsgruppenübergreifendes Patienteninformationssystem, den Patienten in den Mittelpunkt des Wertschöpfungsprozesses einer Dienstleistung des Gesundheitswesens stellt. Dementsprechend kann die Anzahl der Schnittstellen zwischen den Arbeitsabläufen reduziert, Kommunikations- – und Informationsverluste, die bspw. auf informellen Wegen auftreten, etwa durch digitale Signaturen und deren Rückverfolgbarkeit verhindert, die Kosten der Schnittstellenpflege minimiert, Redundanzen innerhalb der berufsgruppenspezifischen Dokumentationen vermieden und Informationen der eigenen Profession der anderen Berufsgruppe zugänglich gemacht werden, um die Arbeitszeit der patientenbezogenen Dokumentation zu optimieren. Im eigenen Berufsfeld bietet ein solches System die Möglichkeit, auch mit den erhobenen Daten anderer am Behandlungsprozess beteiligter Mitarbeiter, das pflegeeigene Wissen um den Patienten zu bereichern und folgendermaßen Informationen zur Unterstützung für die diagnosenbasierte Versorgung des Pflegebedürftigen zu erhalten. Das Postulat eines solchen Informationssystems liegt darin begründet, dass Ärzte, Pflegekräfte und Patienten bereits während des anamnetischen Prozesses neben den biomedizinischen und verrichtungsorientierten Informationen auch psychosoziale und ressourcenorientierte Aspekte aufnehmen und im weiteren Verlauf der Behandlung gemeinsame Informationen, die die Pflege - , aber auch die ärztliche Therapieplanung betreffen, in den Behandlungsplan integrieren. Um die angeführten Forderungen zu realisieren ist eine einheitliche Terminologie der im Gesundheitswesen auftretenden Begrifflichkeiten notwendig, einerseits um Missverständnisse vorzubeugen und andererseits, auch über die Grenzen der internen Schnittstellen im Krankenhaus hinweg, externe Interessenpartner, wie bspw. ambulante Pflegedienste oder Hausärzte, in die Entlassungsplanung mit einzubeziehen und die poststationäre Patientenversorgung im Rahmen der Forderungen des „Expertenstandards Entlassungsmanagement“ in einem angemessenen und adäquaten Rahmen zu gewährleisten.

Um den Nutzen eines solchen Informationssystems messbar zu machen, ist es erforderlich, dass man zunächst an den Kernprozessen orientierte Kennzahlen aus den strategischen Unternehmenszielen generiert oder diese aus einem Benchmark mit externen, am Markt tätigen Konkurrenten ableitet. Zu den oben angeführten Aspekten lassen sich so etwa mit Bezug auf die Entlassungsplanung die Anzahl der zum Entlassungszeitpunkt tatsächlich vorliegenden Arztbriefe, bzw. die Dokumente zur Pflegeüberleitung benennen. Ein wichtiges Kriterium für den berufsgruppenübergreifenden Nutzen solcher Systeme lässt sich aus dem Grad der Dokumentationskontinuität und der Vollständigkeit der Aufzeichnungen ableiten. Weiterhin ist im Rahmen des Qualitätsmanagements und der darin enthaltenen Verpflichtung zur Kundenorientierung eine Erhebung deren Zufriedenheit vorzunehmen. Kennzahlen lassen sich hier beispielsweise aus der Terminkoordination für medizinisch therapeutische, diagnostische Maßnahmen und Pflegeinterventionen herleiten. Die in diesem Zusammenhang im Krankenhausalltag häufig entstehende Unzufriedenheit der Patienten kann durch eine zeitnahe und den Organisationsbedürfnissen der einzelnen Abteilungen eines Krankenhauses angepasste, vernetze Terminplanung begrenzt werden. Abschließend möchte ich die angeführten Argumente um einen personalwirtschaftlichen Aspekt, den der Personalkosten und der Personalbedarfsberechnung erweitern. An dieser Stelle kann ein Patienteninformationssystem Rückschlüsse auf die Intensität des Pflegebedarfs und des damit verbundenen Personalbedarfs einzelner Abteilungen im Krankenhaus liefern oder der strategischen Planung der Personalentwicklungsmaßnahmen Daten für die operative Umsetzung der Personalentwicklung zur Verfügung stellen .

2 Comments:

Blogger sabine said...

Besonders interessant an diesem Beitrag finde ich den Aspekt der Vernetzung der einzelnen Berufsgruppen. Oft ist in den Beiträgen nur die Rede von Pflegeinformatiksystemen, aber ich denke das es grade im Krankenhaus relevant ist EDV Projekte berufsgruppenübergreifend zu initiieren und die unterschiedlichen Anliegen der einzelnen Berufsgruppen zu verschmelzen, um den Bedürfnissen der Patienten auch über die Krankenhausgrenzen hinaus gerecht werden zu können.

26 February, 2007  
Blogger ruby said...

Die in diesem Artikel beschrieben Form der Patientendokumentation ist als (wünschenswerter) Idealfall eines berufsgruppenübergreifenden Patienteninformationssystems mit reduzierter Anzahl der Schnittstellen und verringerten Informationsverlusten anzusehen. Dem gegenüber steht die praktizierte Realität, in der nach Berufsgruppen (Pflege/ Ärzte) unterschieden wird. So hat die Gruppe der Pflege nur eingeschränkten Zugriff zu allen patientenbezogenen Informationen, was das unabhängige/ selbstständige Arbeiten erschwert.
Des weiteren ist es momentan auch noch schwer (z.B. aufgrund der Richtlinien des Datenschutzes) Netzwerke zwischen verschiedenen Leistungsanbietern (Akutkliniken, Rehakliniken, Hausärzte, Sanitätshäuser) im Rahmen neuer Versorgungsstrukturen ( z. B. Integrierte Versorgung) zu bilden, die eine schnelle Kommunikation ohne größeren Informationsverlust und eine prozess- und ergebnisorientierte Patientenbetreuung ermöglichen.

06 March, 2007  

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