Thursday, April 12, 2007

Leistungs- und Zeiterfassung mit Hilfe von mobilen Scan-Geräten

Diese EDV-gestützte Dokumentation kann ich aus eigener Erfahrung schildern.
Kennengelernt habe ich das einscannen von Pflegeleistungen in der ambulanten Pflege vor über fünf Jahren.
Das Prinzip ist einfach: Der Pflegedienst hattte mehrere SCANNER in seinem Besitz.
Diese ca. 25 cm lange Geräte waren mit einem Display, einer Zahlentastatur und einem Infrarotsensor der das eigentliche einscannen übernahm, ausgestattet.
Jede Mitarbeiterin hatte einen eigenen Zugangscode für die Geräte, so dass durchaus mehrere Mitarbeiterinnen ein Gerät benutzen konnten, sofern sie nicht zur gleichen Zeit im Dienst waren.
Mit Hilfe des Zugangscodes (einzugeben über die Zahlentastatur) konnte man sich anmelden und so war schon der Arbeitsbeginn festgehalten.
Jeder Patient war ebenfalls in das Gerät eingespeichert und sobald die Pflegekraft vor Ort war, wählte sie den betreffenden Patienten im Gerät aus und so war gleichzeitig die Fahrzeit und der Beginn der Tätigkeit beim Patienten gespeichert.
Am Ende der Maßnahmen vor Ort konnte die Pflegekraft nun ihre Handlungen einscannen. Jeder Tatigkeit war ein Bar-Code zugeordnet - von der Körperpflege über Wundversorgung bis zu hauswirtschaftlichen Tätigkeiten - und die jeweilig erfolgte Pflegehandlung wurde durch den Bar-Code mit Hilfe des Scanners gespeichert. Nun konnte man noch Besuchszeitende eingeben und schon waren alle Pflegemaßnahmen, sowie die Dauer des gesamten Besuches festgehalten.
Dieser Vorgang wiederholte sich bis Dienstende und auf Station meldete die Pflegekraft sich ab und schaltete den Scanner aus.
Durch ein USB-Kabel wurden nun die Scanner nacheinander mit einem PC verbunden, alle Daten übertragen und so hatte man am Monatsende eine genaue Übersicht über alle Leistungen für jeden Patient (danach wurden die Rechnungen erstellt), wie lange dies dauerte (danach konnte man eventuellen höheren Pflegebedarf ersehen) und die genauen Arbeits- und Fahrzeiten jeder Mitarbeiterin.
Da ich später auch ohne dieses Gerät gearbeitet habe, weiß ich um den enormen Zeitaufwand, was das Abzeichnen der Leistungen, das aufschreiben der eigenen Arbeits- und Fahrzeiten und das Erstellen einer Leistungsabrechnung für jeden Patienten bedeutet.
Zwar ist der Anschaffungs- und Wartungsaufwand dieser Scanner groß, lohnt sich aber im Endeffekt.
Diese Methode ist kostensparender, als das manuelle Erfassen und dokumentieren der Leistungen und Arbeitszeiten.

Unterstützung der DRG-Dokumentation durch eine EDV-gestützte Dokumentation in der Pflege

In der Uniklinik des Saarlandes wird seit geraumer Zeit ein rechnerunterstütztes Pflegeanamnese und -leistungsdokumentationssystem angewandt.
Da es lediglich auf der Pneumologischen Station genutzt wird, sind die Daten leider nicht allgemein gültig - aber doch aussagekräftig, da es sich hier um immerhin 74 Betten handelt.
Dieses Dokumentationssystem nennt sich KAS (= klinisches Arbeitsplatzsystem) und ist mobil bedienbar mit minimalem Aufwand.
Die Pflegedokumentation arbeitet mit ATL´s und verwendet unterschiedliche Items für Pflegeanamnese und Pflegeleistungen. Jedes Item hat definierte Regeln die aus DRG-relevanten Prozeduren abgeleitet sind.
So konnten über 500 Regeln definiert werden (bestehend aus Pflegeleistungen und Pflegeanamnese) die nicht nur spezielle Pflegeleistungen erklären, sondern auch DRG-relevante Diagnosegruppen.
Mit Hilfe von einem Code der speziell entwickelt wurde, kann also jede Pflegeleistung per mobiler Eingabe einer DRG-relevanten Diagnose zugeordnet werden.

Der Vorteil hier liegt in der Vervollständigung der DRG-Dokumentation, ohne erhöhten Dokumentationsaufwand für die einzelne Pflegekraft.
Auch die Zeitersparnis bei der Durchsicht der Akten und Listen mit Pflegeleistungen ist signifikant.
Leider sind über die Kosten keine Aussagen gemacht worden - ich denke doch, dass der beschriebene Personalkostenaufwand bei der Implementierung und die Anschaffungskosten der mobilen Geräte erheblich sind.
Es bleibt zu sagen, dass sicher durch optimale DRG-Dokumentation wie sie diese Lösung bietet Kosten eingespart werden können, und doppelte Dokumentation vermieden werden kann.

Clinic coach..... die digitale Patientenkurve

Ich möchte im folgenden ein digitales Patienteninformationssystem beschreiben welches zum Teil schon Anwendung findet ( z.B im Klinikum Kassel ; leider nur auf einer Station, so das viele Vorteile des Systems nicht genutzt werden).
Cliniccoach ist ein mobiles, digitales System zur Erfassung und Anzeige aller im Betrieb anfallender Leistungen an einem Patienten, wie beispielweise:
- Medikation
- Arztanordnungen
- Pflegetätigkeiten
- Labor- und Vitalwerte
Technisch ist das System eine Kombination aus Handhelds und PC`s bzw. Notebooks.
Mit den Handhelds ( PDA`s basierend auf Palm OS- Betriebssystem) werden die Daten zeitnah, direkt am Patientenbett erfasst bzw. kann man sich alle Informationen mobil am Krankenbett anzeigen lassen.
Das Konstruktionsprinzip des Cliniccoach sind stationsspezifische Listen, die anhand von Musterlisten nach Vorgaben der Stationen erstellt werden. Da diese Listen variabel für jede Station erstellt werden können, ist es möglich jede Art von Station oder Tätigkeit im System abzubilden und somit auch jede Art von Leistung zu erfassen.
Diese Listen sollen einen schnellen Einstieg in das Programm garantieren, da der Nutzer seinen ihm vertrauten Arbeitsalltag wiedererkennt und damit schon die Hälfte des Programms beherrscht. Ergänzend können intgrierte Standards wie z.B. Clinical Pathways oder Pflegestandards genutzt werden.
Um eine hohe Funktionalität zu gewährleisten, erfolgt die Bedienung intuitiv mit einen Stift auf dem Touchscreen des Handhelds ( entspricht dem Schreiben auf einen Notizblock ). Dies soll eine hohe Akzeptanz durch den User gewährleisten.
Die Patientendaten werden nur einmal erfasst und stehen über einen einfachen Datenabgleich per Synchronisation automatisch zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung.
Ergebnis sind standardisierte, digitale Daten und Kurvenblätter die jederzeit mit entsprechenden Nutzungrechten abgerufen oder ausgedruckt werden können. Statistische Auswertungen sind ebenfalls möglich. Die Einführung auf der Station hat gezeigt dass durch diese Art der Erfassung ( Zeitnah, mobil) 20% mehr Daten erfasst wurden.
Der Medizin-Controller kann durch die digitale Kurve eine zeitnahe Betrachtung des Patienten vornehmen und ggfs. abrechnungsrelevante Indikatoren finden, die den Erlös aus den Fallpauschalen erhöhen. Also Vorteile über Vorteile , lasst uns beginnen.

Wednesday, April 11, 2007

Einsatz von standardisierten Pflegeplänen in rechnerbasierten Pflegedokumentationssystemen

Die Pflegedokumentation ist neben der ärztlichen Dokumentation ein wesentlicher Bestandteil der klinischen Dokumentation.Sie begleitet den gesamten Pflegeprozeß.Seit vielen Jahren gibt es Bemühungen, für den Bereich der Pflegedokumentation eine Rechnerunterstützung anzubieten, um so die Qualität der Pflegedokumentation zu erhöhen, Aufwände zu reduzieren und Auswertungsmöglichkeiten zu verbessern.Dies wurde bislang jedoch nur wenig verwirklicht.Begründet wird dies unter anderem durch eine fehlende Formalisierung der pflegerischen Fachsprache und dem Fehlen von übergreifenden standardisierten Pflegeplänen.
Für die Einführung eines Pflegedokumentationssystems ist es unabdingbar, geeignete Kataloge und Standards für die Pflegeplanung und Pflegedokumentation anzubieten.
Die Pflegedokumentation begleitet den gesamten Pflegeprozeß, er umfasst im einzelnen sechs Verfahrensschritte: die Informationssammlung, das Erkennen der Probleme und Ressourcen des Patienten, die Festlegung der Pflegeziele, die Planung der Pflegemaßnahmen, die Durchführung der Pflege und das Beurteilen ihrer Wirkung auf den Patienten.
Die standardisierten Pflegepläne bilden für ein bestimmtes Thema die typischen Probleme (und Pflegediagnosen)und Ressourcen des Patienten, die daraus resultierenden Pflegeziele und pflegerischen Maßnahmen ab.Für die Erstellung der Standardisierten Pflegepläne ist die Erarbeitung einer pflegerischen Terminologie notwendig.Um den Zielen der Qualitätssicherung und der Wirtschaftlichkeit gerecht zu werden, muss die pflegerische Terminologie eine hohe Vergleichbarkeit und Wiederverwertbarkeit ermöglichen. International wird zur Zeit ein umfassendes Klassifikationssystem für die pflegerische Praxis erarbeitet.Diese Klassifikation soll unter anderem dazu eingesetzt werden, die pflegerische Fachsprache zu vereinheitlichen

Ein Anwendungssystem zur Unterstützung der Pflegedokumentation muß gut in die Abläufe der pflegerischen Praxis integriert werden; es ist ein viel genutztes Werkzeug in der täglichen Arbeit der Pflege. Die standardisierten Pflegepläne spielen hierbei eine zentrale Rolle. Bei einer Studie konnte gezeigt werden, dass durch den Einsatz von dem Pflegedokumentationssystem PIK zur Erstellung von standardisierten Pflegeplänen der zeitliche Aufwand der Pflegeplanung reduziert werden konnte.
Beim Einsatz eines Anwendungssystems zur Pflegeplanung hat sich gezeigt, dass die Pflegedokumentation vollständiger und lesbarer ist und sowohl vom Pflegepersonal wie auch vom ärztlichen Dienst mit hoher Akzeptanz angenommen wurde.

Current oppurtunities and barriers to creat an effective health care information infrastructure

Patient safety is a well documented priority for healthcare organization.This focus provides an oppurtunity for healthcare organizations to evaluate the use of information technology and the related infrastructure to deliever safe ang effective patient care.
Computerized provider order entry (CPOE), clinical information systems and bar coded medication management are three top applications for healthcare organizations in the next several years as reported in the survey of nurse informatics.
The extensive clinical background of nurse informatics is valuable, as nurses have an intimate understanding of the workflow, environment and procedures that are necessary to achieve success.
Another opportunity and potential barrier for creating an effective healthcare information infrastructure relates to leadership and a clear strategic vision.The complexity of creating a healthcare information infrastructure is immense and can only be developed once it has been defined. Many efforts in this direction both at the conceptual level to the detailed data level.
Yet the missing link may be the discussion about how to destill this information into practical, usable models that can be applied to improve the work environment of the nurse and improve patient safety.Once an effective healthcare information infrastructure is defined, it could be recognized and promoted from both a nursing and collaborative care model.
The survey of nurse informaticists identified financial resources as the largest barriere to success in their role of implementing health care information infrastructures. Lack of user acceptance or administrative support, and software design that ignores current workflow processes were also described as barriers

Two types of data are available related to the ROIs (Returns on Investment) of nurses utilizing information systems in the delivery of patient care.Researchers began evaluating the value of computer terminals at the bedside or at the point of care.In one study of the impact of bedside terminals on the quality of nursing documentation the researchers found that completeness of documentation measured by the presence or absence of components of the record was better with bedside terminals.In addition they found that timeless of documentation was improved closer to the actual time when care was delivered.Other benefits of nurses using computers to document practise were the integration of care plans with nursing interventions, calculation of specific acuity and automatic bills for nursing services.

In conclusion I would say, that nursing informatic systems are an improvement,if the software design supports the workflow process and acceptance and administrative support are existent.

Tuesday, April 10, 2007

Gegenüberstellung positiver und negativer Aspekte bei der Einführung von Pflegeinformationssystemen

Positiv:
- gute und vollständige vVerknüpfung medizinischer und pflegerisch-relevanter Daten
- keine doppelte Dokumentation durch elektronische Überwachung
- Übertragungsfehler können vermieden werden
- Formulierungshilfen machen das Eintragen leichter, schneller, einheitlich lesbar für alle
Mitarbeiter
- einheitliche Datenspeicherung und Wegfall kostenintensiver Aufbewahrungsmöglichkeiten,
möglichkeit der Mehrfachspeicherung
- vollständige und einheitliche Erfassung aller medizinisch und pflegerischer Daten
- Pflegeprozess kann einheitlich und transparent gestaltet werden
- Vernetzung aller Funktionsbereiche möglich, dann vollständiger und schneller Informations-
fluss, was ebenfalls Zeiten und Wege einspart
- Programme sin erweiterbar und somit auch für Sparten wie Personalbedarf, QM und
Auslastungsstatistiken verwendbar



Negative Aspekte:
- Z.T wohl sehr hohe Anschaffungskosten, genaue Aufstellung bzw. Auflistung der Kosten
wurden in einem Beitrag bisher dargestellt
- laufende und zusätzliche Kosten für Neuanschaffungen, Wartung, Lizenzgebühren, EDV-
Beauftragte etc.
- bei den Mitarbeitern zu überwindene Skepsis gegenüber neuen Medien
- Einführungsschulung und laufende Fortbildung der Mitarbeiter ist teuer und zeitaufwendig
-Bei Einführung Mehrarbeit für Pflegedienstdirektion, Plege, Ärzte, Technik, Controlling

Fazit:
Ob die Einführung eines elektronischen Informationssystems von einer Kosten-Nutzen Bilanz abhängig gemacht werden sollte, ist fragwürdig, in dem Sinne, dass zu Beginn sehr hohe Kosten,
Skepsis und allerhand Organisatorisches zu bewältigen ist. Nach der vollständigen Umstellung auf EDV-Dokumentation, kann es vor allem in Bezug auf Effizienz und Einheitlichkeit in der Dokumentation zur Verbesserung der Arbeit beitragen.

Tuesday, March 20, 2007

NMDS Nursing Minimum Data Set

In Belgien sammelt man seit Ende der 80er Jahre Minimale Pflegedaten.
Im Oktober 1983 präsentierte das Sozialministerium einen Entwurf, in dem die Finanzierung der Krankenhäuser in Abhängigkeit von ihren medizinischen Leistungen stehen sollten. Dies löste eine Diskussion in der belgischen Pflege aus, die dazu führte, dass seit 1988 neben den medizinischen Daten eines Krankenhauses auch pflegerische Aspekte berücksichtigt wurden.
In Belgien wurde 1987 gesetzlich ein NMDS für die Allgemeinspitäler vorgeschrieben: Ab 1988 mussten auf den Pflegestationen aller Allgemeinspitäler 4-mal jährlich während 2 Wochen Daten gemäss dem belgischen Minimaldatensatz der Pflege (RIM) erfasst werden.

Inhalt des RIM
Der RIM erhält:
23 wesentliche Pflegeinterventionen. [Tafel 1]
Medizinische Hauptdiagnose (ICD-9, 3-stellig).
Komplikationen (Nebendiagnosen vorhanden: ja/nein).
Daten zu Alter, Geschlecht, Spitalaufenthalt.
ADL-Index (optional).
Daten über die Pflegeabteilung und deren Personal (Anzahl, geleistete Arbeitsstunden, Bettenzahl).

«Pflegeaktivitäten»
Die 23 erfassten Pflegeinterventionen wurden in einer Pilotstudie (1985) aus einer Liste von 111 Interventionen der Pflege in Allgemeinspitälern ausgewählt (Liste ISI: Interventions des soins infirmiers). Sie sollen die Verschiedenartigkeit der Leistungen aufzeigen. Als Pflegebereiche wurden definiert: Grundpflege, technische Pflege, Intensivpflege, nichtsomatische Pflege.
Code Pflegeintervention Wertebereich
F1 Körperpflege 1-4
F2 Mobilisation 1-4
F3 Entfernung Urin/Stuhl 1-4
F4 Essen 1-4
F5 Sondenernährung Ja/nein
F6 Mundpflege Häufigkeit
F7 Umlagern (Dekubitusprophylaxe) Häufigkeit
F8 Ankleiden (Zivilkleidung) Ja/nein
F9 Tracheotomisierter oder intubierter Patient Ja (mit/ohne Respirator) / nein
F10 Aufsetzen der Anamnese Ja/nein
F11 Selbsthilfetraining im Hinblick auf den Austritt Nach Plan/gelegentlich/nein
F12 Krisenbegleitung Ja/nein
F13 Desorientierter Patient Orientierungs-/Vorsichtsmassnahmen/nein
F14 Quarantäne Ja/nein
F15 Vitalzeichen Häufigkeit
F16 Physische Parameter Häufigkeit
F17 Überwachung von Streckverband, Gips, Fixateur externe Ja/nein
F18 Blutentnahme Häufigkeit
F19 Medikation i.m./s.c./i.d. Häufigkeit
F20 Medikation i.v. Häufigkeit
F21 Überwachung einer Infusion i.v. Anzahl Infusionen
F22 Pflege einer chirurgischen Wunde Häufigkeit
F23a Pflege einer traumatischen Wunde Kat. 1-4
F23b Pflege einer traumatischen Wunde Häufigkeit

Werkzeuge
Zur Verfügung gestellte Werkzeuge sind:
Datenerfassungsprogramm.
Feedback-Programm für die Stationsleitung.
Feedback-Programm für das Ministerium.
Nationale Statistik.
So genannte «Fingerabdrücke» zu den 23 Pflegeinterventionen.
Auswertungen
Die Auswertungen der Pflegeinterventionen werden in sogenannten «Fingerabdrücken» publiziert. Für jede der 23 Pflegeinterventionen wird die relative Pflegeintensität auf einer Skala zwischen -0.5 und 0.5 angezeigt.
[Tafel 2]

Code Pflegeintervention
F1 Körperpflege
F2 Mobilisation
F3 Entfernung Urin/Stuhl
F4 Essen
F5 Sondenernährung
F6 Mundpflege
F7 Umlagern(Dekubitusprophylaxe)
F8 Ankleiden (Zivilkleidung)
.
.
F10 Anamnese
F11 Selbsthilfetraing gelegentl
F12 Selbsthilfetraing nach Plan
F12 Krisenbegleitung
F13 Desorient Orientierungsmass
Desorient Vorsichtsmassnahm
F14 Quarantäne
F15 Vitalzeichen
.
.
.
F21 Überwachung einer Infusion iv
F22 Chirurgische Wunde
F23 Traumatische Wunde
Quelle: MSPE-B [RIM, 1994]: 23.

Der Nullpunkt weist auf den nationalen Durchschnitt hin, d. h. in Belgien z. B. für die Position Körperpflege: 40 % der Patienten pflegen sich selbst, 20 % werden teilweise und 20 % vollständig unterstützt.

Beim obigen Beispiel handelt es sich um eine geriatrische Abteilung. Es kann daraus abgelesen werden, dass hier überdurchschnittlich viel Selbsthilfetraining gemacht wird, dass aber z. B. für das Erfassen der Anamnese im Vergleich mit dem Durchschnitt aller Stationen des Landes weniger Aufwand betrieben wird.

Auf diese Weise können auch Gruppen von Stationen mit dem nationalen Durchschnitt verglichen werden, z. B. psychiatrische Pflegestationen oder Geburtshilfeabteilungen.

Tafel 3 siehe bitte zu den unten angegebenen Pflegeformen:
http://www.fischer-zim.ch/studien/DRG-Pflege-0112-Info.htm.
-Eigenständige Pflege(Grundpflege)
-Unterstützenderziehende Pflege
-Kompensatorische Pflege *
-Weisungsgebundene Pflege(Behandlungspflege) In der «Karte» von Tafel 3 können Stationen, Gruppen von Stationen aber auch einzelne Patienten eingetragen werden. Das Sternchen (*) könnte z. B. für eine Geburtshilfeabteilung stehen: Es wird eher unterstützend-erziehend gepflegt, und der Einsatz von weisungsgebundenen Pflegetätigkeiten ist etwa gleich wie jener von selbständigen Tätigkeiten.

Finanzierungszonen
Die Karte wurde auch in sogenannte «Zonen» aufgeteilt, zu denen die durchschnittlichen Kosten aufgrund des Einsatzes an Pflegekräften und deren Qualifikation errechnet werden. Bei dieser Anwendung wird für jeden Patiententag die Position auf der Karte berechnet. Das Kostengewicht der entsprechenden Zone berechtigt zur Abrechnung einer pflegebezogenen Zusatzvergütung, die seit 1994 in wachsendem Ausmass zusätzlich zur Basisfinanzierung aufgrund von Bettenzahl, Abteilungstyp und Belegungsrate budgetiert wird.

Auf dem unter der angegebenen Webseite abgebildeten Schaubild wird deutlich, auf welchen unterschiedlichen Ebenen die Datennutzung erfolgt :
http://wwww.mieur.nl/mihandbook/r_3_3/booktext/booktext_14_07_01o.htm

Der Deutsche Pflegerat empfiehlt in seiner Ausarbeitung zum Thema: "Vermeiden von Fehlentwicklungen durch korrekte Abbildung des Pflegeaufwands im G-DRG System" als Lösungsvorschlag neben der Einführung von Pflegediagnosen, ICF, Pflegefallgruppen, Parallelsysteme in der Kalkulation ( z.B. PPR oder LEP ,die Ergänzung der medizinischen Daten durch originäre Pflegedaten zur nachweislichen Verbesserung der DRG Klassifikation und schlägt die Nutzung von NMDS vor.

Eine Pilotstudie führte das Institut für Pflegewissenschaften der Privaten Universität Witten/Herdecke gGmbH im März 2000 zum Thema "Pflegerische Leistung auf Fachabteilungen, Stationen und für Patientengruppen - Ein Vergleich auf der Basis Minimaler Pflegedaten" durch, es wurde dafür das belgische NMDS modifiziert.
Pflege verbirgt sich hinter strukturellen Daten, wie Anzahl und Kosten von Pflegenden. Ein Ergebnis der Studie belegt, dass das in der Handhabung sehr einfache Minimale Pflegedatenset in der Lage ist, eine Datenbasis zu schaffen, die Entscheidungen über die Verteilung von finanziellen und personellen Ressourcen stützen kann.
(Nonn, C; Mayer, H; Evers, G.C.M.: Pflege15, 2002; 69-77)


http://www.hospitals.be/pdf/vol4n4p14.pdf">
www.fischer-zim.ch/studien/DRG-Pflege-0112-Info.htm

Praxisorientierte Auswahl einer EDV -gestützten Pflegedokumentation durch ein Pflegeheim

Praxisorientierte Auswahl einer EDV -gestützten Pflegedokumentation
durch ein Pflegeheim

Aus dem wirklichen Leben :
Im Rahmen der im Januar 2007 erfolgten Qualitätsprüfungen von Heimaufsicht und MDK in unserer Altenwohn - und Pflegestation binnen 8 Tagen, stärkte dies die Sehnsucht nach einem EDV - gestützten Pflegeinformationssystem erheblich.
Die Einrichtung ist seit 11 Monaten "am Netz".Durch das fortlaufende Aufnehmen von neuen Bewohnern und dem sukzessiven Stelllenaufbau sind wir seit Januar 07 fast vollbelegt (42/46). Für die anstehenden Prüfungen hatte dies zur Konsequenz , innerhalb kürzester Zeit 35 Pflegeplanungen im Umfang von 13 Seiten in Bezug auf 13 AEDL `s im engen Kontext zu der Persönlichkeit des einzelnen Bewohners zu erstellen. Wir hatten einen Vorlauf von 14 Tagen.
Folglich schrieben 6 Fachkräfte 5-6 Pflegeplanungen im zeitlichen Umfang von je 4-6 Stunden, mit dem Ergebnis :
- die Planungen wurden in der Freizeit erstellt, da die Mitarbeiter für die kognitive
Tätigkeit während dem Pflegealltag keine Freiräume fanden
- inhaltlich unterschiedlichster Qualität
- teilweise schlechter Lesbarkeit durch Handschrift
- geringer Erfolgsfaktor, da nach kurzer Zeit ( 6-9WO ) eine Evaluation erhoben
werden muss,somit die Planung abgeändert wird und der Aufwand von neuem beginnt.

Die Haltung der Mitarbeiter gegenüber dem Erstellen von Pflegeplanungen ist fast ausnahmslos ablehnend. Wenn man bedenkt, dass die Prüfungsinstanzen, wie MDK und Heimaufsicht die pflegerischen Leistungen, somit auch deren Abrechnung aus den einzelnen Pflegeplanungen ableiten und prüfen in wieweit diese anhand von einzelnen Leistungsnachweisen umgesetzt werden, stellt sich die Frage, wie das Management dem Prozess der Erstellung im Pflegealltag die erforderliche Bedeutung zuordnen kann.
Anders als bei der DRG - Vergütung zählt im Altenpflegebereich der Nachweis von einzeln geleisteten und schriftlich nachgewiesenen Leistungen,lückenlos, fortlaufend.
Durch die derzeitige Form der Erstellung von Pflegeplanungen auf unserer Station, erfindet fast jeder Mitarbeiter jedes Mal das Rad fast neu, problematisch wird es, wenn er mal die eine oder andere Speiche vergisst, somit ist die Planungsqualität und das Pflegeverständnis je nach Mitarbeiter derzeit sehr individuell.
Vergleicht man die gesetzlichen Anforderungen, den eigenen oft sehr hohen Anspruch der Mitarbeiter mit dem Aufwand zur Erstellung der "lebenden" und fortlaufenden Pflegeplanung im Kontext des Pflegeprozesses, stellt sich die Frage nach den derzeitig verfügbaren Arbeitsinstrumenten.
Neben der Vielfalt an unübersichtlichen aber schön gestalteten bunten Formblättern in einer unhandlichen Plastikmappe, stehen den Mitarbeitern Kugelschreiber in den Farben blau-grün-rot zur Verfügung,die Mitarbeiter sind mehr oder weniger im Besitz von eigener Literatur und Nachschlagewerken zur Erstellung der Planungen.
Die Schlussfolgerung aus den vergangenen Erfahrungen ist für mich als Wohnbereichsleitung,dass über ein EDV-gestütztes Pflegeinformationssystem eine erhebliche Qualitätsverbesserung erreicht werden kann. Durch die Verortung des EDV-Instrumentes wird die intellektuelle Tätigkeit der Planung um einen Bewohner zwangsläufig in den Pflegeablauf aufgenommen werden müssen. Durch Formulierungs-hilfen und Maßnahmenpfade wird die Umsetzung der Pflege einheitlicher, kann Pflege nach den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft, so wie gesetzlich gefordert leichter und sicherer geplant und letztendlich auch umgesetzt werden.

Schön und gut, aber wie geht man nun bei dem Wunsch nach einem EDV - gestützten Pflegeinformationssystem für den Altenpflegebereich vor ?
Es finden andere Kriterien als im DRG System / Krankenhaus Bedeutung, Pflegequalitätskriterien, Standards, aktivierende Pflege , der Bereich Pflegeplanung, Pflegeverständnis und nicht zuletzt pflegeeinstufungsrelevante Nachweise sind anders gewichtet.

Die Fachhochschule Münster entwickelte im Rahmen eines Praxissemesters im Fachbereich Pflegemanagement über Lars Hebel , betreut von Prof. Dr. Rüdiger Ostermann eine Strategie zum Auswahlverfahren eines EDV - gestützten Pflegeinformationssystems für den GVS Herdecke .
Zum GVS(Gemeinnütziger Verein für Soziale Einrichtungen Herdecke)gehören:
- das Altenzentrum Herdecke mit 185 Bewohnern ( 4 Pflegestationen und 1 Wohnbereich )
- das Altenzentrum Kirchende mit 130 Bewohnern
( 2 Pflegestationen, 2 Stationen mit Schwerpunkt Gerontopsychiatrie und
Kurzzeitpflege

Auch wenn in einem vorangegangenen Bericht schon von dieser Ausarbeitung berichtet
wurde, möchte ich mich mit dem Schwerpunkt EDV- gestützte Pflegedokumentation für den Altenpflegebereich und der deren besondere Inhalte beziehen.

Durch den noch jungen und unübersichtlichen Softwaremarkt, gehen die Autoren von einem hohen Zeitaufwand und Fachkenntnissen aus, um ein richtiges EDV System auszuwählen.
Zur Vereinfachung entwickelten sie eine Strategie, die es Heimleitern mit einem grundsätzlichen EDV-Wissen,jedoch ohne ausgewiesenen Fachkenntnisse der Pflegeinformatik ermöglicht, ein bedarfsgerechtes System auszuwählen.
Es sei angemerkt, dass sich allein ein entsprechendes Auswahlverfahren als arbeits- und zeitintensiv darstellt, sicherlich immer im Rahmen eines Projektes gestaltet werden sollte.

Das für mich Besondere an dieser Strategie besteht darin, das die eigentlichen potentiellen Anwender in das Auswahlverfahren miteinbezogen wurden, das pflegerelevante Inhalte den Schwerpunkt ausmachten. Erst im Weiteren wurde geschaut, inwieweit die gewonnenen Daten aus der Pflegedokumentation durch die möglichen Systeme genutzt werden können, um Betriebsabläufe zu optimieren, darzulegen wie aufwändig eine qualitativ gute Pflege ist und Pflegeeinstufungen der Bewohner in Zusammenarbeit mit dem MDK objektiv zu gestalten.

Die Strategie beinhaltet folgende Schritte :
- Erstellung eines individuellen Anforderungskatalogs
- Evaluation der Einflüsse der bisherigen Pflegedokumentation auf die Software-Lösung
- Erwartungen, Wünsche und Vorstellungen der Mitarbeiter(-innen) an ein computer-
gestütztes Pflegedokumentationssystem
- Besuch einer Fachmesse zur schnellen Marktübersicht
- Besprechung und Test des Softwareproduktes mit den Anbietern mithilfe eines
Anforderungskataloges
- Evtl. Auswahl ( Gewichtung von Stärken und Schwächen der Produkte ) des oder der
Produkte
- Ausblick auf weitere Vorgehensweisen und Möglichkeiten von EDV-Pflegedokumen-
tationssystemen
- Testinstallation

Da sich das Thema des Blogs mit den Kosten und dem Nutzen von EDV - gestützten Pflegeinformationensystemen befasst, möchte ich nicht im Einzelnen auf die Teilschritte der interessante Ausarbeitung eingehen.
Um den Nutzen des gewünschten EDV - Systems beurteilen zu können, wurde in der Erarbeitung der Strategie ein Anforderungskatalog erstellt, mit Kriterien unterschiedlichster Priorität, KO Kriterien legten die höchste Priorität fest und müssen bei der Auswahl unbedingt erfüllt sein. Diese Kriterien wurden in einem Pflichtenheft zusammengetragen.
Die Kriterien umfassten u.a. die Bereiche Ablauf des Pflegeprozesses, Berichtschreibung,Archivierung oder Transfer, Formulargestaltung, Textbausteine für Ziele / Maßnahmen, Benutzerverwaltung, Vernetzung....

Das Testverfahren erfolgte über 3 verschieden Systeme, auf vergleichbaren Stationen. Die Beurteilung der Systeme erfolgte zusätzlich zur formalen Auswertung anhand des Pflichtenheftes über die an der Anwendung beteiligten Pflegekräfte.

Auf Nachfrage bei Herrn Prof. R. Ostermann ( Fachbereich Pflege / FH Münster / Lehrgebiet Informatik und Statistik) umfassten die drei ausgewählten EDV Systeme eine Gewichtsklasse von 5000.-€ - 15000.-€ - 25000.-€. Bis heute hat der GVS Herdecke noch keine Entscheidung für ein entsprechendes EDV-gestütztes Pflegedokumentationssystem getroffen.

In der Ausarbeitung erwähnen Hebel/Ostermann, dass trotz der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den möglichen Systemen der Kostenfaktor eines Systems oftmals das Hauptentscheidungskriterium der Verantwortlichen bleibt.
Zudem setzt die Auswahl eines entsprechenden Systems bei den unterschiedlichen Bedürfnissen der Einrichtungen, trotz allgemeingültiger gesetzlicher Rahmenvorgaben eine interne Auseinandersetzung zum Pflegeverständnis voraus.
Also haben wir wohl noch einen langen Weg vor uns.

Literatur

Hebel, L. ; Ostermann, R. : Praxisorientierte Auswahl einer EDV-gestützten Pflegdokumentation durch ein Pflegeheim, PrInterNet 07-08/05,436-442

Kostenanalyse, wie denn?

Dieser Beitrag beruht auf eigenen Überlegungen zur Kosten/Nutzen-Analyse von Pflegeinformationssystemen.

Über den eigentlichen Nutzen von Pflegeinformations- oder generell, EDV-Systemen ist nicht nur im Rahmen dieses Blogs ausführlich berichtet worden.
In einer Zeit wo der PC mit Internetanschluss zu einem Haushalt gehört wie der Fernseher, stellt sich gerade für ein Unternehmen erst Recht nicht mehr die Frage, ob ein papierbasiertes Dokumentationssystem einem EDV-System gegenüber in irgendeiner Form von Vorteil ist.
Und das sich bspw. eine Pflegedatenbank nicht nur zu statistischen Zwecken eignet, sondern sich tatsächlich positiv auf den Pflegeprozess und dessen Effizienz auswirkt, ist bereits in einigen vorangegangenen Beiträgen beschrieben worden.
Es empfiehlt sich allerdings, die Prüfung von in-Frage-kommenden Systemen nicht unbedingt in die Hände der Technik/Computer-verliebtesten Mitarbeiter zu legen, sondern diese soweit möglich von unterschiedlichen End-Usern ausgiebig testen zu lassen.

Da der generelle Nutzen eines Systems also gegeben ist (vorausgesetzt dieses passt auch zum Unternehmen), bleibt die Frage der Kostenrechtfertigung.
Eine fundierte Kosten/Nutzen-Analyse ist allerdings gerade im Bereich der Pflegedokumentationssysteme extrem schwierig. (siehe auch vorangegangener Beitrag über die Pflegedatenbank der Vinzenzgruppe)
Daher stellt sich mir die Frage, ob eine generelle Kosten/Nutzen-Analyse (in Teilbereichen u.U. zwar durchaus angebracht) überhaupt sinnvoll ist, oder ob nicht vielmehr die Arbeitsvereinfachung, Arbeitseffizienz, beschleunigte Kommunikation, Kundenzufriedenheit, zügige statistische Auswertungen etc. ausschlaggebende Faktoren zur Entscheidung für ein Informationssystem sein sollten.
Letzten Endes wird eine durchgeführte Analyse zum einen niemals vollständig sein, da ein System i.d.R. nicht nur einen Unternehmensbereich beeinflusst, zum anderen ist sie ebenfalls sch…teuer.
Zumindest sind logische Vermutungen deutlich günstiger als Analysen. J

Nur weil Pflegewissenschaftler eine Studie mit acht gestürzten Probanden benötigen, um herauszufinden, dass ein gestürzter Mensch zuerst nach etwas sucht, woran er sich festhalten kann (begleitet von einem Gefühl der Hilflosigkeit etc.), sollte diese Forschungswut nicht unbedingt als Beispiel für andere Bereiche gelten.
EUR 100.000.- oder mehr zu investieren, nur um herauszufinden, das sich EDV-Systeme in fünf bis zehn Jahren amortisieren, ist nach meinem Dafürhalten etwas zweifelhaft.
Nach Wegen zu suchen, EDV-Kosten bspw. durch Kooperationen zu senken sind natürlich legitim.

Vielen Dank für’s vollständige Lesen!

Kosten/Nutzen von Pflegeinformationssystemen

Der nachfolgende Beitrag bezieht sich auf eine Diplomarbeit der Fachhochschule Wien (Studiengang Unternehmensführung) mit dem Titel:

Einsatzpotentiale neuer Kommunikationstechnologien in der integrativ geriatrischen Pflege und Betreuung. Neue Technologien und Pflegefachkraft – Widerspruch oder zukunftsweisende Synergien?
(Verfasst von: Christine Hintermayer)

U.a. wurde in o.g. Arbeit der Aufbau und der Nutzen einer Pflegedatenbank der Vinzenz-Gruppe (mehrere Krankenhäuser in Österreich mit insgesamt 2000 Betten und 5000 Mitarbeitern) beschrieben. (S.104 – 116)

Die Pflegedatenbank wurde ab 1996 von Mitarbeitern der Krankenhäuser entwickelt und zum Pflegeplanungsinstrument erweitert.
Operationsbereiche und Ambulanzen wurden mit eigenen (der Dokumentation dieser Abteilungen entsprechend spezifischen) Programmen ausgestattet, die über Schnittstellen auf die Pflegedatenbank zugreifen konnten. Ärztliche Leistungen werden in SAP dokumentiert.
Für sämtliche Abteilungen wurde der Zugriff auf die Pflegedatenbank via Button ermöglicht.

Folgende positive Erfahrungswerte dieser Vernetzung wurden gesondert hervorgehoben:

1. Eine vollständige Anamnese erfolgt, im Gegensatz zu früher, bei 100% der Patienten
2. Verkürzung der Pflegeplanung
3. Verbesserung der Pflegedokumentation
4. keine Mehrfacherhebung von Daten
5. Abbildung der tatsächlich erbrachten Pflegeleistungen + Nachvollziehbarkeit
6. schneller Zugriff auf Statistiken für Controlling und Pflegedirektion
7. Verringerung der Lager- und Transportkosten von Patientenakten
8. etc. etc (siehe Diplomarbeit, der Rahmen soll hier schließlich nicht gesprengt werden)


Insgesamt hat die Einführung der Pflegedatenbank aus Sicht des Arbeitsnutzens zu einer deutlichen Arbeitserleichterung und Zeitersparnis in allen Abteilungen geführt.
Eine Kosten/Nutzen-Analyse wurde jedoch nicht erhoben.
Diese wäre auch unmöglich durchzuführen. Neben den einmaligen Anschaffungskosten für die Hardware, laufenden Lizenzgebühren, Wartungskosten durch eine externe EDV-Firma etc. sind die einzelnen Arbeitsstunden des Pflegepersonals und der EDV-Mitarbeiter zum Aufbau dieser Datenbank nicht mehr nachvollziehbar. Ferner fehlen Daten aller Abteilungen bezüglich des Zeitaufwands einzelner Tätigkeiten ohne Datenbankunterstützung in Relation zur heutigen Situation.
Daher bleibt es dem gesunden Menschenverstand oder der Fantasie überlassen, darauf zu vertrauen, dass sich eine Pflegedatenbank, v.a. hinsichtlich der Preisentwicklung für Speicherkapazitäten, Software etc., im Laufe der Zeit grundsätzlich amortisiert.

Sunday, March 18, 2007

Das PDMS COPRA

Das Patienten - Daten- Management- System COPRA

Im folgenden Beitrag möchte ich das PDMS (= Patienten- Daten- Management- System) COPRA vorstellen und Aspekte von Kosten und Nutzen des Systems einfließen lassen.

COPRA = Computer Organized Patient Report System,

dt.: computerunterstützte Patientendokumentation

Das System wurde 1993 an der Universitätsklinik in Leipzig entwickelt und ist seit mehr als 10 Jahren im Einsatz. COPRA wird in insgesamt 11 deutschen Kliniken, 4 Schweizer Spitälern und 1 Herzzentrum in Luxemburg angewandt. Die Anwendung des Systems ist für Intensivstationen, die Anästhesie und Normalstationen gleichermaßen geeignet. Das PDMS ist für den effizienten Einsatz moderner Technik, Methoden und EDV -Systeme notwendig. Alle Informationen zu einem Fall stehen in COPRA schnell und umfangreich zur Verfügung. Neben der Erfassung und Präsentation aller patientenbezogenen Daten übernimmt COPRA auch die Aufgabe, Informationen aus den unterschiedlichen Computersystemen im Krankenhaus zusammenzuführen, übersichtlich dazustellen und auszuwerten.

COPRA wird an die besonderen Bedingungen der jeweiligen Station angepasst. Dabei werden alle Formulare elektronisch geführt, auf die Wünsche der Benutzer kann eingegangen werden.

COPRA besteht aus 3 Grundbausteinen:

1. COPRA Kernprogramm:

- enthält grundlegende Bedienelemente, Funktionen und Formulare

- ist bereits entwickelte Software, die ständig weiterentwickelt wird

2. Formulare zur Eingabe und Präsentation:

- Formulare können vom Anwender selbst gestaltet werden

3. Konfiguration:

- Listen und Einstellungen werden vom Betreuer vor Ort konfiguriert

Die Einarbeitungszeit in das Dokumentationssystem COPRA ist sehr gering, da die bisher verwendeten handgeschriebenen Formulare auf den PC umgesetzt werden.

Besser wäre, diese handgeschriebenen Formulare vor der Übernahme in den PC zu überarbeiten, um vorhandene Fehler nicht zu übernehmen.(Anmerkung der Verfasserin)


In einer Modellstudie wurde belegt, das am Ende der Einarbeitungsphase für die Dokumentation mit COPRA weniger Zeit, als für die manuelle Dokumentation benötigt wurde. Damit ist es möglich, die Arbeitsbelastung auf der Intensivstation zu mindern.

(Der Abschlussbericht des Safari- Institute for Organisational Rethinking: "Messung des Dokumentationsaufwands Pflegedienst vor und nach der Einführung der elektronischen Pflegedokumentation COPRA" hat gezeigt, dass mit COPRA 50% der Dokumentationszeit eingespart wird.)

Welche Funktionalität deckt das System ab und welche Vorteile hat COPRA?

Verbesserte Qualität der Arbeit:

Durch die elektronische Dokumentation können Fehler vermieden werden, da die Datenübernahme von Geräten und EDV Systemen automatisch erfolgt.
Vitalparameter werden ebenfalls automatisch übernommen.
Therapiepläne, Setups und Listen erleichtern die Eingabe .
Das System führt Plausibilitätskontrollen durch und verfügt über einen variablen Zeitmaßstab.

Die Abbildung des Pflegeprozesses ist ohne großen Zeitaufwand möglich, Pflegestandards können hinterlegt und jederzeit abgerufen werden.

Entlastung des Personals:
Weniger Zeitaufwand für die Dokumentation
Berechnungen und Bilanzen erfolgen automatisch
To- Do- Liste zeigt noch zu erledigende Maßnahmen an
automatische Validierung der eingelesenen Werte
Button "Wiederaufnahme" stellt schnell wichtigste Patientendaten bei Wiederaufnahme zur Verfügung
automatische Berechnungen z.B. von Scores

(Mittels COPRA können ohne zusätzliche Eingaben die von der DIVI =Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin- geforderten Aufwandspunkte für die Intensivmedizinische Komplexbehandlung und die Zusatzentgelte für Medikamente und Blut errechnet werden.)
automatische Vorgabe zum Erstellen von Briefen


Beschleunigung der Auswertung:
leichte Auswertung von Daten (Monatsstatistiken etc.)
LEP in der Pflege (Schweiz)
automatische Leistungsdatenmeldung ans Controlling
Unterstützung von Wissenschaft und Forschung

Kostentransparenz:
Qualitätssicherung
Aufschlüsselung der Kosten möglich
Leistungs- Datensatz für jeden Patienten erzeugbar

hohe Effizienz beim Einsatz in verschiedenen Fachbereichen:
gleiche Programmoberfläche, lediglich an den Fachbereich angepasste Formularsätze

An Bedürfnisse der Anwender angepasst:
individuelle Anpassung an die Spezifika einer Station
bisher genutzte Formulare weiter nutzbar
Formulare können selbst erstellt werden

Weitere positive Effekte:

  • Kommunikation mit externen Systemen erfolgt über HL 7
  • hochentwickeltes modulares Schnittstellenmanagement möglich
  • Anbindung an die EDV Landschaft des Klinikums (z. B. Labor, Röntgen, KIS)
  • Archivierung von Patientenakten auf Serverfestplatte möglich
  • vielfältige Auswertemöglichkeiten, wie:
    • Qualitätssicherung
    • Statistik- und Datenbankfunktion
    • Auswertung mittels Datenbank ANACONDA
  • Zuarbeit für wissenschaftliche Fragestellungen und Forschung
  • hohe Zuverlässigkeit durch zyklisches Ablegen von Sicherheitskopien der Patientendaten auf dem Server, Minimierung von Datenverlust

Insgesamt scheint COPRA ein System zu sein, das sich den Entwicklungen der Krankenhauslandschaft anpassen kann, jederzeit weiter zu entwickeln ist und den Anforderungen des Marktes entspricht. Das lässt sich aus der zunehmenden Zahl von Nutzern des Systems national und international ableiten. (siehe www.copra-system.de) Sicher gibt es auch bei COPRA verbesserungswürdige Schwachstellen, w.z.B. die Übernahme der bereits vorhandenen Formularstrukturen.
Nutzen ziehen m.E. alle Beteiligten aus dem System, da die Dokumentation vereinfacht wird, eine hohe Zeitersparnis Raum für andere Tätigkeiten freimacht und Systemkomponenten von verschiedenen Abteilungen eines Krankenhauses miteinander verbunden werden können. Das papierlose Dokumentationssystem reduziert Fehlerquellen auf ein Minimum, da viele Abläufe automatisch stattfinden.

Quelle: http://www.copra-system.de

Saturday, March 17, 2007

Die EDV-gestützte Dokumentation im Krankenhaus - Betrachtung der Funktionalität aus Sicht rechtlicher Anforderungen

Unter Dokumentation versteht man die Nutzbarmachung von Informationen zur weiteren Verwendung. Ziel der Dokumentation ist es, die dokumentierten Objekte gezielt auffindbar zu machen. Bei den Objekten handelt es sich in der Regel um Dokumente mit einem Informationsgehalt, der mit Hilfe der Dokumentation systematisch verwertet werden soll. (http://www.wikipedia.de)

Für die Dokumentation im Krankenhaus ergeben sich aus dieser Definition drei Hauptfunktionen:

1. Dokumentation ist ein Arbeitsmittel.
2. Dokumentation ist ein Kommunikations- und Informationsmittel.
3. Dokumentation ist ein Mittel zur Beweissicherung.

Zudem ergibt sich für den Krankenhausbereich eine Unterteilung nach dem Entstehungsort der Dokumentation in administrative und klinische, d. h. ärztliche und pflegerische Dokumentation.
In der nachfolgenden Betrachtung der rechtlichen Anforderungen an EDV-gestützte Dokumentationssysteme möchte ich mich auf die klinische Dokumentation im Krankenhaus beschränken.
Hauptprobleme der manuellen klinischen Dokumentation im Krankenhaus sind heute zum einen der notwendig zeitnahe, uneingeschränkte und vollständige Zugang zur Dokumentation im ärztlich-pflegerischen Arbeitsprozess (Dokumentation als Arbeits- und Informationsmittel), aber auch der steigende Aufwand für die notwendige Archivierung, v. a. aufgrund des dafür notwendigen Raumbedarfs.
Diese und weitere Umstände führen in bundesdeutschen Krankenhäusern zur zunehmenden Nutzung einer EDV-gestützten oder digitalen klinischen Dokumentation.
Vorab noch ein kurzer Exkurs zur rechtlichen Notwendigkeit der klinischen Dokumentation im Krankenhaus. Die rechtliche Verpflichtung der klinischen Dokumentation ergibt sich hauptsächlich aus dem zwischen Patient und Krankenhaus bzw. Arzt geschlossenen Behandlungsvertrag (BGH NJW 1978, S. 2337; NJW 1983, S. 328). Hieraus ergibt sich der Anspruch des Patienten auf eine sachgemäße, den medizinischen Erfordernissen und Standards entsprechende Behandlung. Eine derartige Behandlung ist auf Aufzeichnungen, deren Aufbewahrung, sowie die ergänzende Aufbewahrung von technischen Aufzeichnungen angewiesen, woraus die Rechtsprechung in Deutschland mittlerweile einen Rechtsanspruch des behandelten Patienten auf eine entsprechende Dokumentation ableitet (u. a. BGH NJW 1985, S. 2194). Dies gilt entsprechend für die Dokumentation der Grund- und Behandlungspflege durch das Pflegepersonal.
Eine untergeordnete rechtliche Grundlage an die Notwendigkeit der ärztlichen Dokumentation leitet sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 der Musterberufsordnung für Ärzte ab.
Neben den rechtlichen Anforderungen zur klinischen Dokumentation im Krankenhaus stellt der Gesetzgeber jedoch keine Anforderungen an die Form der Dokumentation. Es ist somit möglich, Krankenunterlagen nicht nur in manueller, sonder auch in digitaler Form zu führen.
Hiermit beschäftigen sich einige gesundheitsrechtliche Normen.

Digitale Archivierung im Gesundheitsrecht
Laut § 11 Abs. 5 der Musterberufsordnung für Ärzte dürfen notwendige Aufzeichnungen im Behandlungsprozess auch auf elektronischen Datenträgern oder anderen Speichermedien geführt werden. Dies wird zudem untermauert durch § 28 Abs. 5 RöntgenVO und
§ 43 Abs. 1 und 2, mit dem Unterschied, dass nur originär digital erzeugte Daten direkt auf entsprechenden Datenträgern aufbewahrt werden dürfen, bei herkömmlichen Röntgenbildern allerdings erst nach Ablauf einer Frist von drei Jahren.


Ordnungsmäßigkeit digitaler Archivierung
Die Zulässigkeit der digitalen Krankenakte steht in Abhängigkeit zu deren Ordnungsmäßigkeit. Hierfür bilden steuerrechtliche Grundsätze und handelsrechtliche Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung die Basis (§ 147 AO, § 253 HGB), da die Interessenlage hier vergleichbar ist. Während die handelsrechtlichen Grundsätze der vermögensmäßigen Rechenschaftspflicht dienen, dient die ärztlich-pflegerische Dokumentation u. a. der ärztlichen Rechenschaftspflicht (siehe dazu auch BSTBI. I 1995,
S. 738-747).


Durch die Notwendigkeit begründet, dass die ärztliche und pflegerische Dokumentation Daten innerhalb des Arbeitsprozesses im Krankenhaus zur Verfügung stellt, treten generelle gesetzliche Vorschriften für die Einsicht in Patientendaten in den Fokus. Im einzelnen ist dies v. a. die Schweigepflicht nach § 203 StGB und das Datenschutzrecht.

Schweigepflicht nach § 203 StGB
Hiernach ist sicherzustellen, dass der Zugriff auf digitale Krankendaten nur für berechtigte Personen innerhalb des Krankenhauses möglich ist. Ein hierfür geeignetes Verfahren ist das kryptographische Verfahren des virtuellen Briefumschlags dar. Vereinfacht wird hier die entsprechende Dokumentation vom zuständigen Arzt bzw. der zuständigen Pflegekraft mittels eines digitalen Schlüssels verschlossen, der nur definierten zugriffsberechtigten Personen im Krankenhaus kenntlich ist. Somit ist das Dokument für Personen ohne entsprechende Zugriffsberechtigung nicht zu öffnen.
Problem hierbei ist allerdings die Definition des zugriffsberechtigten Personenkreises im Krankenhaus. Bleibt die Zugriffsberechtigung nur innerhalb der jeweils zuständigen Fachabteilung oder innerhalb von Berufsgruppen – Ärzte, Pflege? Wird die Zugriffsberechtigung innerhalb von Berufsgruppen einzeln definiert? Wie wird die Zugriffsberechtigung anderer an der Dokumentation beteiligter Personenkreise wie z. B. Arzthelferinnen, Sekretärinnen, etc. geregelt? Diese Fragen müssen letztendlich vor der Implementierung einer digitalen Krankenakte in und für die jeweilige Einrichtung geklärt werden.

Datenschutzrecht
Die digitale Archivierung von Krankenakten stellt im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSchG) Dateien dar. Demnach gelten für die digitale Archivierung von Krankenakten neben der Schweigepflicht nach § 203 StGB auch die Gesetzgebung des Bundes zum Datenschutzrecht bzw. die entsprechende Gesetzgebung auf Landesebene durch die jeweiligen Landesdatenschutzgesetze. Hierdurch wird der Mindestanspruch an den Schutz der Rechte des Patienten manifestiert, was sich u. a. in der für die Übermittlung von Patientendaten aus Dateien notwendige vorherige Einwilligung des Patienten zeigt.
Dabei ist es durchaus strittig, ob die Weitergabe von Dateien innerhalb einer Einrichtung im Sinne einer Informationseinheit nur mit Zustimmung des betreffenden Patienten möglich ist oder ob dies nur bei der Weitergabe nach außen notwendig ist. Jedoch ist es durch die Zweckbestimmung des Behandlungsvertrages zwischen Patienten und Einrichtung bzw. Arzt nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, die in der Ausübung des Vertragsgegenstandes erhobenen Daten innerhalb der Einrichtung Krankenhaus zu nutzen und zu verarbeiten. Die Frage des zugriffsberechtigten Personenkreises zu diesen Dokumenten ist nach § 203 StGB festzulegen.
Generell gelten nach Datenschutzrecht für die digitale Dokumentation im Krankenhaus die allgemeinen Maßnahmen zur Datensicherung, zur Organisation des Datenschutzes und der Wahrnehmung bestimmter Rechte der Patienten. Beispiele hierfür sind die Verpflichtung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Einrichtung auf das Datenschutzgeheimnis nach § 5 BDSchG, die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, etc.

Haftungsrecht

Wichtiger Gesichtspunkt aus haftungsrechtlicher Sicht ist die Anerkennung der Beweiskraft der digital archivierten Dokumentation hauptsächlich im Sinne des Urkundsbegriffs.
Nach der Zivilprozessordnung (ZPO) unterscheidet das Zivilrecht fünf Arten von Beweismitteln:

1. Augenschein
2. Zeugen
3. Sachverständige
4. Urkunden und
5. Parteienvernehmung.

Eine Urkunde ist hiernach definiert als eine verkörperte Gedankenäußerung, deren Aussteller erkennbar ist und deren Vollständigkeit und Richtigkeit durch Unterschrift des Ausstellers bekundet wird (§ 416 ZPO). Eine digitale Krankenakte stellt nach den Grundsätzen von § 416 ZPO keine Form der Urkunde dar, da die digitalisierte Dokumentation nicht in Schriftform, sondern nur visualisiert oder in Form einer Kopie vorliegt.
Zudem fehlt die Unterschrift des jeweiligen Ausstellers. Somit kann eine digitalisierte Dokumentation im Krankenhaus lediglich als Augenscheinbeweis zivilrechtlich angesehen werden und unterliegt dadurch der freien Beweiswürdigung des jeweils zuständigen Richters.
Dieser Umstand wird insofern abgeschwächt, dass wie bereits beschrieben, die digitale Führung der Dokumentation im Krankenhaus nach den handels- und steuerrechtlichen Grundsätzen korrekter Archivierung fälschungssicher organisiert wurde.
In diesem Fall liegt die Beweislast beim jeweiligen Patienten.
Im Falle der Klärung von Schadensersatzforderungen von Patienten an Krankenhäuser gilt der Anspruch durch den sogenannten Kunstfehler bzw. mangelnder Aufklärung.
Stellt der Patient Schadensersatzforderungen durch Kunstfehler obliegt ihm die Beweislast.
Bei mangelnder Aufklärung liegt die Beweislast dagegen beim Krankenhausträger.
Auch in diesen beiden Fällen scheint eine ordnungsgemäße digitale Dokumentation keinerlei Probleme zu beinhalten.

Fazit
Die Vorteile der digitalisierten ärztlichen und pflegerischen Dokumentation im Krankenhaus sind augenscheinlich. Der schnelle Zugriff auf notwendige Daten, jederzeit und an jedem Ort im Krankenhaus ist heutzutage unverzichtbar. Auch dient die digitale Dokumentation der Kosteneinsparung im Krankenhaus. Lagerkapazitäten für Handarchive sind ebenso nicht mehr notwendig wie die dafür entsprechend benötigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Prozesse können beschleunigt abgearbeitet werden. Vor Einführung der digitalen Krankenakte sind allerdings innerhalb der Einrichtung die rechtlichen Voraussetzungen v. a. nach dem Datenschutzrecht und der Schweigepflicht ach § 203 StGB zu sichern.



Quellen:
Kachel: Zu den Vorteilen der elektronischen Krankenakte, KU 1997, S. 566-570
Ortner-Geis, MedR 1997, S.337-339
Schulz, Das Krankenhaus 1997, S. 686-604
Fachzeitschrift für Pflegeberufe, Pflege", Heft 9/2006
Fachzeitschrift für Pflegeberufe, "Die Schwester/Der Pfleger", Heft 1/2000
http://www.wikipedia.de


Thursday, March 15, 2007

Praxisbericht zur Einführung einer digitalen Pflegeplanung und mobilen Leistungserfassung in einem ambulanten Pflegedienst 2002


Im Jahre 2002 stand die Neubeschaffung eines Abrechnungsprogrammes an, da die bestehende Software nicht für den Datenträgeraustausch (DTA) nach dem SGB XI zertifiziert wurde.

Als erster Schritt wurden in einer Arbeitsgruppe die Anforderungen an eine neue Software festgelegt. Diese Arbeitsgruppe setzte sich aus je einen Mitarbeiter der Bereiche Controlling, Buchhaltung, Verwaltung / Sachbearbeitung, EDV / Administrator, Pflegedienstleitung und einer Pflegefachkraft zusammen. Aufgrund der Vorerfahrungen einiger Teilnehmer mit der selbst erstellten Pflegeplanung wurde von vorneherein von einer Eigenkreation abgesehen.

Die Anforderungen wurden in 3 Prioritäten eingeteilt und durch die Arbeitsgruppe wie folgt festgelegt.

Wobei Priorität 1 eine Muss-Leistung ist, Priorität 2 eine sollte und Priorität 3 eine Luxusleistung ist, sowie Ausschlusskriterien.

Priorität 1

  • Stammdatenverwaltung
    • Patienten
    • Angehörige
    • Ärzte
    • Kostenträger
    • Mitarbeiter
  • Verordnungsmanagement
  • Zertifizierung zum DTA
  • Dienst und Einsatzplanung
  • Automatische Abrechnung
  • Erlösorientierte Leistungsplanung
  • Schnittstelle zur Finanzbuchhaltung (DATEV)
  • Mobile Digitale Datenerfassung am Patienten mit Handelsüblichen Geräten
  • Umfassende Pflegeplanung
  • Umfassende Pflegedokumentation
  • Betriebswirtschaftliche Kennzahlen
    • Umsatzkennzahlen
    • Mitarbeiter Kennzahlen
    • Klientenkennzahlen
  • Netzwerkfähigkeit
  • Intuitive Bedienerführung
  • Mehrplatzfähigkeit

Priorität 2

  • SQL-server-basiertes System
  • Automatische Datensicherung
  • Kosten sollten unter 15.000€ liegen
  • Ein Grundschulen der Mitarbeiter sollte im Kaufpreis enthalten sein
  • Mandantenfähigkeit

Priorität 3

  • Mahnwesen
  • Schnittstelle zur Personalbuchhaltung

Ausschlusskriterien

  • Keine DOS-basiertes Programm
  • Keine Individuallösung
  • Keine Netzwerkfähigkeit

Mit diesem Leistungsprofil machte sich die Arbeitsgruppe auf die Suche nach einem entsprechenden Programm. Die Suche gestaltete sich als sehr schwierig, da viele Programme augenscheinlich die geforderten Kriterien erfüllten.

Bei genauerem hinsehen und prüfen in persönlichen Gesprächen mit Außendienstmitarbeitern, der entsprechenden Firmen und / oder Demonstrationen, traten oft Mängel und Differenzen zwischen den beschrieben Leistungen und der Wirklichkeit zu tage.

Als häufigste Mängel wurden folgende Punkte ermittelt:

  • Die DTA Zulassung war noch nicht vorhanden, oder nur beantragt
  • Eine mobile Datenerfassung war noch nicht einsatzfähig
    • Oder die Erfassung war nur mit Firmen eigenen teuren Geräten möglich
  • Die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen hatten nur ungenügende Aussagekraft (beispielsweise wurde die Anzahl der Hausbesuche pro Tag als wichtige Kennzahl vermittelt)

Die Arbeitsgruppe war durch das erarbeitete Anforderungsprofil in der Lage aus dreizehn verschiedenen Programmen zwei heraus zu Filtern, die die weitestgehend dem erarbeiteten Profil entsprachen.

Die Arbeitsgruppe empfahl der Geschäftsführung beide Programme wobei sie eines favorisierte.

Nach der Entscheidung der Geschäftsführung für das von der Arbeitsgruppe favorisierte Programm folgte die Einführungsphase des Programms als nächster Schritt.

Die Einführungsphase wurde in zwei Schritte gegliedert, die Vorbereitung und eigentliche Einführung.

In der Vorbereitungsphase wurde durch den Support der Softwarefirma vorbereitende Maßnahem wie beispielsweise die Implementierung der Leistungskataloge, Mitarbeiterstammdaten sowie auch der Patientenstammdaten durchgeführt.

Von unserer Seite wurden die erforderlichen Geräte zur mobilen Datenerfassung beschafft, und die erforderlichen Ressourcen im Netzwerk (wie beispielsweise der externe Zugriff zur Fernwartung) zur Verfügung gestellt

Zu Beginn der Einführungsphase wurden die Mitarbeiter in den für sie jeweils wichtigen Programmodulen geschult.

Die Schwerpunkte hierbei erfolgten aufgrund der pflegerischen oder verwaltungstechnischen Unterscheidung.

Die pflegerischen Mitarbeiter wurden in den Bereichen Pflegeplanung, Pflegedokumentation und mobile Datenerfassung geschult.

Die Mitarbeiter der Verwaltung wurden im Bereich Datenerfassung, Verordnungsmanagement und Abrechnung geschult.

Die Pflegedienstleitung nahm an allen Schulungen teil und erhielt als spezielle Schulung den Bereich der Dienst- und Einsatzplanung.

Kosten-Nutzen-Berechnung:

Als Kosten für die Software werden nur die Anschaffungskosten in Höhe von 20,000€ zugrunde gelegt. Anfallende Wartungskosten werden nicht mit berechnet.

Die Einrichtung und Installation der Software benötigte 3 Stunden.

Die erforderlichen Vorarbeiten 15 Stunden.

Der Besuch von Messen, Außendienstmitarbeitergespräche und Demonstrationen nahm insgesamt 168 Stunden in Anspruch.

Der Schulungsaufwand für 10 Mitarbeiter dauerte insgesamt 50 Stunden.

Durch die digitale Zeiterfassung konnte die Tourenplanung optimiert werden, was sich im Durchschnitt mit ca. 6 stunden weniger Fahrzeit in der Woche bemerkbar macht. Die Dauer der Pflegeplanung wurde von 43 Minuten auf 25 Minuten gesenkt.

Die Zeit für die monatliche Abrechnung konnte von 19 Stunden auf 6,5 Stunden gesenkt werden. Durch die Teilnahme am DTA, konnten weitere Kosten für den Versand und Druck von Rechnungen in Höhe von 10,00 € Pro Monat erzielt werden.

Durch die Möglichkeit, dass das Programm in einzelne Module und das Grundprogramm in Varianten bis 20,50,100 oder über 100 Patienten ( 990,00€, 1990,00€, 2990,00€ oder 3990,00€) gestaffelt ist, ist die Anschaffung auch für kleinere Dienste erschwinglich. Weiterhin besteht die Möglichkeit Programmmodule wie Dienstplanung, Pflegeplanung… als Einzelbausteine auch später dazu zu kaufen.

Kostenaufwand:

Personalkosten (Schulung, Vorarbeit…) 6218,60€

Software Grundversion über 100 Patienten 3990,00€

Schnittstelle Finanzbuchhaltung 500,00€

Dienst und Tourenplanung über 10 Mitarbeiter 1490,00€

Mobile Datenerfassung (PC) 1990,00€

Mobile Datenerfassung (PDA je 190,00€) x 8 1520,00€

Pflegeplanung und Dokumentation 990,00€

Kennzahlen Auswertung 990,00€

Mobile Datenerfassungsgeräte (8 stk.) 1920,00 €

Netzwerklizenz (einmalig) 350,00€

Installation / Ersteinrichtung Pauschal 300,00€

Erstschulung bei Inbetriebnahme 300,00€

Gesamt: 20558,60

Zusätzlich entstehen Kosten für Wartung und Support in Höhe von 110,00€ im Monat. Diese werden in den Berechnungen nicht mit einbezogen.

Kosteneinsparungen:

Personalkosten Tourenplanung 8221,20 €

Abrechnung (12 Monate) 3952,00 €

Pflegeplanung (bei ca. 400 Planung / a) 4039,72€

Materialkosten 120,00€

Gesamt: +16.332,92 €

Ergibt eine negativ Deckung im ersten Jahr von 4225,68€ die aber im Folgejahr umgekehrt wird.

Die Investition hat sich nach ca. 15 Monaten amortisiert.

Die Einführung und Umsetzung mit den Mitarbeiter aus dem Pflegeteam war sehr kurz, da die gewünschte und vom Hersteller beschriebene intuitive Bedienerführung mehr als das Versprochene gehalten hat.

Im Bericht ist bewusst auf die Nennung von Produktnamen verzichtet.

Für weitere Fragen und Erfahrungsberichte steht ihnen der Autor unter Mark.Henning@kbl-hochtaunus zur Verfügung.

Praxisbericht zur Einführung einer digitalen Pflegeplanung in einem ambulanten Pflegedienst 1999


Im Jahre 1999 wurde in unserem ambulanten Pflegedienst eine statistische Erfassung der Arbeitszeiten aller Mitarbeiter im Pflegedienst durchgeführt. Als prägnante Ergebnisse stellten sich zum einen verhältnismäßig lange Fahrt- und Wegezeiten aber vor allem der hohe Zeitaufwand von durchschnittlich 78 Minuten pro Pflegeplanung heraus.

Aufgrund dieser Ergebnisse wurde eine Mitarbeiterbefragung durchgeführt. Die Zielsetzung war, zu klären, warum die Pflegeplanung so viel Zeit in Anspruch nimmt? Und wie man diesen Zeitaufwand minimieren kann.

Hieraus erfolgten folgende Ergebnisse:

  1. Die Formulierung der Planung stellt großen Zeitbedarf dar / Lösungsvorschlag der Mitarbeiter: Standarisierung der Planung und vorgefertigte Textbausteine.
  2. Die oft mangelnde Lesbarkeit der vorhergehenden Planung führt zu großen Problemen / hohem Zeitaufwand. Lösung: Keine handschriftliche Planung, sondern EDV gestützte Pflegeplanung / Ausdruck.

Aufgrund dieser Ergebnisse wurde durch die Geschäftsführung eine Arbeitsgruppe gegründet, mit dem Auftrag eine digitale Pflegeplanung zu ermöglichen.

Als Arbeitsgruppe wurde der EDV Administrator, ein Controller, eine Pflegefachkraft und die Pflegedienstleitung eingesetzt. Als Zeitkorridor wurde ein halbes Jahr bis zur Einführung einer digitalen Pflegeplanung gesetzt.

Die Arbeitsgruppe besuchte Messen und ließ sich verschiedene vorgefertigte Programme vorstellen.

Vier Lösungsmöglichkeiten wurden fest- und der Geschäftsführung vorgelegt:

  1. Programmodul des bestehenden Abrechnungsprogrammes Kosten 2900,00 €
  2. Eigenständiges Programm Kosten 3600,00 €
  3. Access Datenbank als Eigenentwicklung Kosten ca. 1500,00 €
  4. Excel Datenblatt als Eigenentwicklung Kosten ca. 1500,00 €

Klare Empfehlung der Arbeitsgruppe ist die Variante 1., weil die Kompatibilität zum bestehenden Abrechnungssystem hier als einzige Lösung eine direkte Anbindung hat.

Die Geschäftsführung entschied sich für Variante 4.

Weiteres Vorgehen

Die Arbeitsgruppe erstellt ein Anforderungsprofil an das Excel Datenblatt.

  • Es sollte nach den im Pflegedienst genutzten AEDL`S strukturiert werden
  • Felder: Problem, Ziel, Maßnahme, Evaluierung und Handzeichen enthalten
  • Patientenstammdaten sollen auf einem allgemeinen Datenblatt eingegeben werden können und dann auf allen weiteren Ausdrucken wieder zu finden sein
  • Textbausteine sollen genutzt werden können
  • Die Handhabung soll sehr einfach sein

Als nächster Schritt wurden die Anforderungen auf Papier gebracht, was die gesamte Arbeitsgruppe erledigte.

Als weiterer Schritt wurde durch den Administrator das Gerüst der Excel-Vorlage programmiert. Parallel wurden durch Mitarbeiter des Pflegeteams die Textbausteine definiert. Insgesamt wurden über 320 Textbausteine gestaltet, die der Administrator in das Excel Blatt einarbeitete.

Nach Abschluss dieser Arbeiten unterzogen zwei Mitarbeiter das Datenblatt einem Praxistest. Hierbei wurden bestehende Fehler (wie Zuordnungen der Textbausteine, sowie Verknüpfungsprobleme der Patientendaten) gelöst.

Parallel zur Schulung aller Mitarbeiter, begann die Einführung in die Praxis.

Die Praxisphase war durch viele Fehlbedienungen der Mitarbeiter und andere Probleme geprägt. Erneute Schulungen sowie Veränderungen der gesperrten Bereiche im Excel Datenblatt konnten keine Abhilfe schaffen.

Im Rahmen des Praxiseinsatz wurde erneut einen Zeiterfassung durchgeführt. Die Zeiten für eine Pflegeplanung, ohne sofortige Fehlerbeseitigung, Wartezeiten aufgrund von Programmproblemen betrug drei Monate nach der Einführung durchschnittlich nur noch 43 Minuten. Also eine Zeitersparnis von ca. 40 Minuten pro Pflegeplanung

Als Fazit ist zu ziehen, das der Kosten-Nutzen-Effekt aufgrund der geringen Fehlertoleranz von Excel und der dadurch bedingten Bedienerunfreundlichkeit und den Just in Time Einsatz der EDV Abteilung zur Fehlerbehebung mit Wartezeiten für die Mitarbeiter, die Kosten in die Höhe getrieben hat.

Als Vorteile sind die gute Lesbarkeit und die Verkürzung der reinen Pflegeplanungszeit zu nennen.

Kosten-Nutzen-Rechnung

Phase 1: Besuch von Messen, Recherche… 148 Stunden

Phase 2: Erstellung eines Anforderungsprofils 32 Stunden

Phase 3: Programmierung EDV 182 Stunden

Phase 4: Erstellung Textbausteine 127 Stunden

Phase 5: Praxistest 48 Stunden

Phase 6: Schulung der Mitarbeiter (8) 32 Stunden

EDV Abteilung für Schulung + Vorbereitung 8 Stunden

Phase 7: Einführung in die Praxis 10 Stunden

Phase 8: Problembehebung in der Praxis (EDV 1 Jahr) 248 Stunden

Wartezeit der Mitarbeiter zur Problembehebung 372 Stunden

Gesamtstundenaufwand: 1207 Stunden

Bei einem durchschnittlichen Stundensatz über alle Mitarbeiter von 26,35 € / Stunde kommt man auf 31.804,45 € für die Einführung einer digitale Pflegeplanung.

Bei einer Einsparquote von ca. 40 Minuten (17,06€) pro Pflegeplanung müsste man bis zur Amortisation der Kosten 1864 Pflegeplanungen schreiben. Im Pflegedienst werden aber nur ca. 400 Pflegeplanungen geschrieben.

Ich kann nur dringend von einer selbst erarbeiteten Lösung abraten.

Mark Henning

Wednesday, March 14, 2007

Anforderungen an Pflegeinformationssysteme aus Sicht der Anwender im Krankenhaus

Im bundesdeutschen Krankenhausalltag ist eine Bewältigung der Anforderungen im Bereich der Pflegeplanung, Pflegedokumentation und der Evaluation der jeweiligen Pflegeergebnisse durch das Krankenpflegepersonal ohne EDV-Unterstützung als hilfreiches Instrument heute nicht mehr denkbar, auch wenn dies von den Pflegenden trotz der gegebenen Notwendigkeiten in Verbindung mit der Dokumentation der im Pflegeprozess geplanten und ausgeführten Pflege in der Praxis oftmals noch als bloße lästige Pflicht angesehen wird.
Die Verpflichtung zur Dokumentation der Pflege ergibt sich primär aus der dafür zugrundeliegenden gesetzlichen Notwendigkeit. Sekundär kommen hierzu heute noch die zusätzlichen Notwendigkeiten der vollständigen Leistungserfassung im Abrechnungssystem der DRG,aber auch zunehmend die Absicherung gegenüber haftungsrechtlichen Ansprüchen von Patienten und Kostenträgern an die Einrichtungen und die Notwendigkeit einer objektiven und vergleichbaren Dokumentation durch die Nutzung einer einheitlichen Terminologie der Pflege und der damit einhergehenden Bereitstellung und Nutzbarkeit von evaluierten Datenmaterial für die Pflegeforschung.
Für diese gestiegenen Anforderungen die Nutzung einer EDV-gestützten Pflegedokumentation ein probates Mittel um diese Notwendigkeiten und Ansprüche zu erfüllen.
Ein Pflegeinformationssystem kann dabei nicht ein reines abhaken von Einzelleistungen abbilden, dies wäre der Problemlösung und letztendlich gemessen an den Notwendigkeiten und Ansprüchen an die Pflegedokumentation jedoch auch nicht dienlich.
Statt dessen kann und muss eine EDV-Lösung für die Pflegedokumentation ein Instrument für den Anwender bieten, das bei der Dokumentation der Pflege durch (pflege-) wissenschaftliche Inhalte Unterstützung für den Nutzer bietet und die Komplexität der Pflege abbildet. Zudem müssen z. B. auch die Anforderungen des DRG-Abrechnungssystems berücksichtigt und eine zügige und lückenlose Dokumentation ermöglicht werden, statt zusätzliche Zeitressourcen zu binden.
Aus Sicht der Anwender in der Pflege ergeben sich hierfür an ein Pflegeinformationssystem folgende grundsätzliche Anforderungen:
  • Basis für die Dokumentation sind (pflege-) wissenschaftlich überprüfte Inhalte.
  • Die Dokumentation muss fehlerfrei, lesbar und übersichtlich nutzbar sein.
  • Inhalte müssen in standardisierter Form gestaltet sein, trotzdem muss das Dokumentationssystem aber auch Spielraum für individuelle Pflegesituationen bieten.
  • Vollständige Abbildung des Pflegeprozesses.
  • Bereitstellung eines Leitsystems für den Anwender während des gesamten Nutzungsprozesses durch aktives Anbieten von Inhalten, sowie Kontrolle der Dokumentation auf Vollständigkeit und Plausibilität.
  • Nutzung bereits vorhandener Daten.
  • Bereitstellung der Daten für andere Nutzer.
  • Gewährleistung von Verständlichkeit, Objektivität und Transparenz.
  • Zusätzliche Eingaben werden überflüssig z. B. Pflegepersonalregelung (PPR) oder pflegerelevante Nebendiagnosen.
  • Lieferung statistisch verwertbarer Daten für interne und externe Auswertungen.

Letztendlich der für das Pflegepersonal in den Krankenhäusern wichtigste Faktor:

  • Senkung des Zeitaufwands für die Pflegedokumentation!