Tuesday, March 20, 2007

NMDS Nursing Minimum Data Set

In Belgien sammelt man seit Ende der 80er Jahre Minimale Pflegedaten.
Im Oktober 1983 präsentierte das Sozialministerium einen Entwurf, in dem die Finanzierung der Krankenhäuser in Abhängigkeit von ihren medizinischen Leistungen stehen sollten. Dies löste eine Diskussion in der belgischen Pflege aus, die dazu führte, dass seit 1988 neben den medizinischen Daten eines Krankenhauses auch pflegerische Aspekte berücksichtigt wurden.
In Belgien wurde 1987 gesetzlich ein NMDS für die Allgemeinspitäler vorgeschrieben: Ab 1988 mussten auf den Pflegestationen aller Allgemeinspitäler 4-mal jährlich während 2 Wochen Daten gemäss dem belgischen Minimaldatensatz der Pflege (RIM) erfasst werden.

Inhalt des RIM
Der RIM erhält:
23 wesentliche Pflegeinterventionen. [Tafel 1]
Medizinische Hauptdiagnose (ICD-9, 3-stellig).
Komplikationen (Nebendiagnosen vorhanden: ja/nein).
Daten zu Alter, Geschlecht, Spitalaufenthalt.
ADL-Index (optional).
Daten über die Pflegeabteilung und deren Personal (Anzahl, geleistete Arbeitsstunden, Bettenzahl).

«Pflegeaktivitäten»
Die 23 erfassten Pflegeinterventionen wurden in einer Pilotstudie (1985) aus einer Liste von 111 Interventionen der Pflege in Allgemeinspitälern ausgewählt (Liste ISI: Interventions des soins infirmiers). Sie sollen die Verschiedenartigkeit der Leistungen aufzeigen. Als Pflegebereiche wurden definiert: Grundpflege, technische Pflege, Intensivpflege, nichtsomatische Pflege.
Code Pflegeintervention Wertebereich
F1 Körperpflege 1-4
F2 Mobilisation 1-4
F3 Entfernung Urin/Stuhl 1-4
F4 Essen 1-4
F5 Sondenernährung Ja/nein
F6 Mundpflege Häufigkeit
F7 Umlagern (Dekubitusprophylaxe) Häufigkeit
F8 Ankleiden (Zivilkleidung) Ja/nein
F9 Tracheotomisierter oder intubierter Patient Ja (mit/ohne Respirator) / nein
F10 Aufsetzen der Anamnese Ja/nein
F11 Selbsthilfetraining im Hinblick auf den Austritt Nach Plan/gelegentlich/nein
F12 Krisenbegleitung Ja/nein
F13 Desorientierter Patient Orientierungs-/Vorsichtsmassnahmen/nein
F14 Quarantäne Ja/nein
F15 Vitalzeichen Häufigkeit
F16 Physische Parameter Häufigkeit
F17 Überwachung von Streckverband, Gips, Fixateur externe Ja/nein
F18 Blutentnahme Häufigkeit
F19 Medikation i.m./s.c./i.d. Häufigkeit
F20 Medikation i.v. Häufigkeit
F21 Überwachung einer Infusion i.v. Anzahl Infusionen
F22 Pflege einer chirurgischen Wunde Häufigkeit
F23a Pflege einer traumatischen Wunde Kat. 1-4
F23b Pflege einer traumatischen Wunde Häufigkeit

Werkzeuge
Zur Verfügung gestellte Werkzeuge sind:
Datenerfassungsprogramm.
Feedback-Programm für die Stationsleitung.
Feedback-Programm für das Ministerium.
Nationale Statistik.
So genannte «Fingerabdrücke» zu den 23 Pflegeinterventionen.
Auswertungen
Die Auswertungen der Pflegeinterventionen werden in sogenannten «Fingerabdrücken» publiziert. Für jede der 23 Pflegeinterventionen wird die relative Pflegeintensität auf einer Skala zwischen -0.5 und 0.5 angezeigt.
[Tafel 2]

Code Pflegeintervention
F1 Körperpflege
F2 Mobilisation
F3 Entfernung Urin/Stuhl
F4 Essen
F5 Sondenernährung
F6 Mundpflege
F7 Umlagern(Dekubitusprophylaxe)
F8 Ankleiden (Zivilkleidung)
.
.
F10 Anamnese
F11 Selbsthilfetraing gelegentl
F12 Selbsthilfetraing nach Plan
F12 Krisenbegleitung
F13 Desorient Orientierungsmass
Desorient Vorsichtsmassnahm
F14 Quarantäne
F15 Vitalzeichen
.
.
.
F21 Überwachung einer Infusion iv
F22 Chirurgische Wunde
F23 Traumatische Wunde
Quelle: MSPE-B [RIM, 1994]: 23.

Der Nullpunkt weist auf den nationalen Durchschnitt hin, d. h. in Belgien z. B. für die Position Körperpflege: 40 % der Patienten pflegen sich selbst, 20 % werden teilweise und 20 % vollständig unterstützt.

Beim obigen Beispiel handelt es sich um eine geriatrische Abteilung. Es kann daraus abgelesen werden, dass hier überdurchschnittlich viel Selbsthilfetraining gemacht wird, dass aber z. B. für das Erfassen der Anamnese im Vergleich mit dem Durchschnitt aller Stationen des Landes weniger Aufwand betrieben wird.

Auf diese Weise können auch Gruppen von Stationen mit dem nationalen Durchschnitt verglichen werden, z. B. psychiatrische Pflegestationen oder Geburtshilfeabteilungen.

Tafel 3 siehe bitte zu den unten angegebenen Pflegeformen:
http://www.fischer-zim.ch/studien/DRG-Pflege-0112-Info.htm.
-Eigenständige Pflege(Grundpflege)
-Unterstützenderziehende Pflege
-Kompensatorische Pflege *
-Weisungsgebundene Pflege(Behandlungspflege) In der «Karte» von Tafel 3 können Stationen, Gruppen von Stationen aber auch einzelne Patienten eingetragen werden. Das Sternchen (*) könnte z. B. für eine Geburtshilfeabteilung stehen: Es wird eher unterstützend-erziehend gepflegt, und der Einsatz von weisungsgebundenen Pflegetätigkeiten ist etwa gleich wie jener von selbständigen Tätigkeiten.

Finanzierungszonen
Die Karte wurde auch in sogenannte «Zonen» aufgeteilt, zu denen die durchschnittlichen Kosten aufgrund des Einsatzes an Pflegekräften und deren Qualifikation errechnet werden. Bei dieser Anwendung wird für jeden Patiententag die Position auf der Karte berechnet. Das Kostengewicht der entsprechenden Zone berechtigt zur Abrechnung einer pflegebezogenen Zusatzvergütung, die seit 1994 in wachsendem Ausmass zusätzlich zur Basisfinanzierung aufgrund von Bettenzahl, Abteilungstyp und Belegungsrate budgetiert wird.

Auf dem unter der angegebenen Webseite abgebildeten Schaubild wird deutlich, auf welchen unterschiedlichen Ebenen die Datennutzung erfolgt :
http://wwww.mieur.nl/mihandbook/r_3_3/booktext/booktext_14_07_01o.htm

Der Deutsche Pflegerat empfiehlt in seiner Ausarbeitung zum Thema: "Vermeiden von Fehlentwicklungen durch korrekte Abbildung des Pflegeaufwands im G-DRG System" als Lösungsvorschlag neben der Einführung von Pflegediagnosen, ICF, Pflegefallgruppen, Parallelsysteme in der Kalkulation ( z.B. PPR oder LEP ,die Ergänzung der medizinischen Daten durch originäre Pflegedaten zur nachweislichen Verbesserung der DRG Klassifikation und schlägt die Nutzung von NMDS vor.

Eine Pilotstudie führte das Institut für Pflegewissenschaften der Privaten Universität Witten/Herdecke gGmbH im März 2000 zum Thema "Pflegerische Leistung auf Fachabteilungen, Stationen und für Patientengruppen - Ein Vergleich auf der Basis Minimaler Pflegedaten" durch, es wurde dafür das belgische NMDS modifiziert.
Pflege verbirgt sich hinter strukturellen Daten, wie Anzahl und Kosten von Pflegenden. Ein Ergebnis der Studie belegt, dass das in der Handhabung sehr einfache Minimale Pflegedatenset in der Lage ist, eine Datenbasis zu schaffen, die Entscheidungen über die Verteilung von finanziellen und personellen Ressourcen stützen kann.
(Nonn, C; Mayer, H; Evers, G.C.M.: Pflege15, 2002; 69-77)


http://www.hospitals.be/pdf/vol4n4p14.pdf">
www.fischer-zim.ch/studien/DRG-Pflege-0112-Info.htm

Praxisorientierte Auswahl einer EDV -gestützten Pflegedokumentation durch ein Pflegeheim

Praxisorientierte Auswahl einer EDV -gestützten Pflegedokumentation
durch ein Pflegeheim

Aus dem wirklichen Leben :
Im Rahmen der im Januar 2007 erfolgten Qualitätsprüfungen von Heimaufsicht und MDK in unserer Altenwohn - und Pflegestation binnen 8 Tagen, stärkte dies die Sehnsucht nach einem EDV - gestützten Pflegeinformationssystem erheblich.
Die Einrichtung ist seit 11 Monaten "am Netz".Durch das fortlaufende Aufnehmen von neuen Bewohnern und dem sukzessiven Stelllenaufbau sind wir seit Januar 07 fast vollbelegt (42/46). Für die anstehenden Prüfungen hatte dies zur Konsequenz , innerhalb kürzester Zeit 35 Pflegeplanungen im Umfang von 13 Seiten in Bezug auf 13 AEDL `s im engen Kontext zu der Persönlichkeit des einzelnen Bewohners zu erstellen. Wir hatten einen Vorlauf von 14 Tagen.
Folglich schrieben 6 Fachkräfte 5-6 Pflegeplanungen im zeitlichen Umfang von je 4-6 Stunden, mit dem Ergebnis :
- die Planungen wurden in der Freizeit erstellt, da die Mitarbeiter für die kognitive
Tätigkeit während dem Pflegealltag keine Freiräume fanden
- inhaltlich unterschiedlichster Qualität
- teilweise schlechter Lesbarkeit durch Handschrift
- geringer Erfolgsfaktor, da nach kurzer Zeit ( 6-9WO ) eine Evaluation erhoben
werden muss,somit die Planung abgeändert wird und der Aufwand von neuem beginnt.

Die Haltung der Mitarbeiter gegenüber dem Erstellen von Pflegeplanungen ist fast ausnahmslos ablehnend. Wenn man bedenkt, dass die Prüfungsinstanzen, wie MDK und Heimaufsicht die pflegerischen Leistungen, somit auch deren Abrechnung aus den einzelnen Pflegeplanungen ableiten und prüfen in wieweit diese anhand von einzelnen Leistungsnachweisen umgesetzt werden, stellt sich die Frage, wie das Management dem Prozess der Erstellung im Pflegealltag die erforderliche Bedeutung zuordnen kann.
Anders als bei der DRG - Vergütung zählt im Altenpflegebereich der Nachweis von einzeln geleisteten und schriftlich nachgewiesenen Leistungen,lückenlos, fortlaufend.
Durch die derzeitige Form der Erstellung von Pflegeplanungen auf unserer Station, erfindet fast jeder Mitarbeiter jedes Mal das Rad fast neu, problematisch wird es, wenn er mal die eine oder andere Speiche vergisst, somit ist die Planungsqualität und das Pflegeverständnis je nach Mitarbeiter derzeit sehr individuell.
Vergleicht man die gesetzlichen Anforderungen, den eigenen oft sehr hohen Anspruch der Mitarbeiter mit dem Aufwand zur Erstellung der "lebenden" und fortlaufenden Pflegeplanung im Kontext des Pflegeprozesses, stellt sich die Frage nach den derzeitig verfügbaren Arbeitsinstrumenten.
Neben der Vielfalt an unübersichtlichen aber schön gestalteten bunten Formblättern in einer unhandlichen Plastikmappe, stehen den Mitarbeitern Kugelschreiber in den Farben blau-grün-rot zur Verfügung,die Mitarbeiter sind mehr oder weniger im Besitz von eigener Literatur und Nachschlagewerken zur Erstellung der Planungen.
Die Schlussfolgerung aus den vergangenen Erfahrungen ist für mich als Wohnbereichsleitung,dass über ein EDV-gestütztes Pflegeinformationssystem eine erhebliche Qualitätsverbesserung erreicht werden kann. Durch die Verortung des EDV-Instrumentes wird die intellektuelle Tätigkeit der Planung um einen Bewohner zwangsläufig in den Pflegeablauf aufgenommen werden müssen. Durch Formulierungs-hilfen und Maßnahmenpfade wird die Umsetzung der Pflege einheitlicher, kann Pflege nach den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft, so wie gesetzlich gefordert leichter und sicherer geplant und letztendlich auch umgesetzt werden.

Schön und gut, aber wie geht man nun bei dem Wunsch nach einem EDV - gestützten Pflegeinformationssystem für den Altenpflegebereich vor ?
Es finden andere Kriterien als im DRG System / Krankenhaus Bedeutung, Pflegequalitätskriterien, Standards, aktivierende Pflege , der Bereich Pflegeplanung, Pflegeverständnis und nicht zuletzt pflegeeinstufungsrelevante Nachweise sind anders gewichtet.

Die Fachhochschule Münster entwickelte im Rahmen eines Praxissemesters im Fachbereich Pflegemanagement über Lars Hebel , betreut von Prof. Dr. Rüdiger Ostermann eine Strategie zum Auswahlverfahren eines EDV - gestützten Pflegeinformationssystems für den GVS Herdecke .
Zum GVS(Gemeinnütziger Verein für Soziale Einrichtungen Herdecke)gehören:
- das Altenzentrum Herdecke mit 185 Bewohnern ( 4 Pflegestationen und 1 Wohnbereich )
- das Altenzentrum Kirchende mit 130 Bewohnern
( 2 Pflegestationen, 2 Stationen mit Schwerpunkt Gerontopsychiatrie und
Kurzzeitpflege

Auch wenn in einem vorangegangenen Bericht schon von dieser Ausarbeitung berichtet
wurde, möchte ich mich mit dem Schwerpunkt EDV- gestützte Pflegedokumentation für den Altenpflegebereich und der deren besondere Inhalte beziehen.

Durch den noch jungen und unübersichtlichen Softwaremarkt, gehen die Autoren von einem hohen Zeitaufwand und Fachkenntnissen aus, um ein richtiges EDV System auszuwählen.
Zur Vereinfachung entwickelten sie eine Strategie, die es Heimleitern mit einem grundsätzlichen EDV-Wissen,jedoch ohne ausgewiesenen Fachkenntnisse der Pflegeinformatik ermöglicht, ein bedarfsgerechtes System auszuwählen.
Es sei angemerkt, dass sich allein ein entsprechendes Auswahlverfahren als arbeits- und zeitintensiv darstellt, sicherlich immer im Rahmen eines Projektes gestaltet werden sollte.

Das für mich Besondere an dieser Strategie besteht darin, das die eigentlichen potentiellen Anwender in das Auswahlverfahren miteinbezogen wurden, das pflegerelevante Inhalte den Schwerpunkt ausmachten. Erst im Weiteren wurde geschaut, inwieweit die gewonnenen Daten aus der Pflegedokumentation durch die möglichen Systeme genutzt werden können, um Betriebsabläufe zu optimieren, darzulegen wie aufwändig eine qualitativ gute Pflege ist und Pflegeeinstufungen der Bewohner in Zusammenarbeit mit dem MDK objektiv zu gestalten.

Die Strategie beinhaltet folgende Schritte :
- Erstellung eines individuellen Anforderungskatalogs
- Evaluation der Einflüsse der bisherigen Pflegedokumentation auf die Software-Lösung
- Erwartungen, Wünsche und Vorstellungen der Mitarbeiter(-innen) an ein computer-
gestütztes Pflegedokumentationssystem
- Besuch einer Fachmesse zur schnellen Marktübersicht
- Besprechung und Test des Softwareproduktes mit den Anbietern mithilfe eines
Anforderungskataloges
- Evtl. Auswahl ( Gewichtung von Stärken und Schwächen der Produkte ) des oder der
Produkte
- Ausblick auf weitere Vorgehensweisen und Möglichkeiten von EDV-Pflegedokumen-
tationssystemen
- Testinstallation

Da sich das Thema des Blogs mit den Kosten und dem Nutzen von EDV - gestützten Pflegeinformationensystemen befasst, möchte ich nicht im Einzelnen auf die Teilschritte der interessante Ausarbeitung eingehen.
Um den Nutzen des gewünschten EDV - Systems beurteilen zu können, wurde in der Erarbeitung der Strategie ein Anforderungskatalog erstellt, mit Kriterien unterschiedlichster Priorität, KO Kriterien legten die höchste Priorität fest und müssen bei der Auswahl unbedingt erfüllt sein. Diese Kriterien wurden in einem Pflichtenheft zusammengetragen.
Die Kriterien umfassten u.a. die Bereiche Ablauf des Pflegeprozesses, Berichtschreibung,Archivierung oder Transfer, Formulargestaltung, Textbausteine für Ziele / Maßnahmen, Benutzerverwaltung, Vernetzung....

Das Testverfahren erfolgte über 3 verschieden Systeme, auf vergleichbaren Stationen. Die Beurteilung der Systeme erfolgte zusätzlich zur formalen Auswertung anhand des Pflichtenheftes über die an der Anwendung beteiligten Pflegekräfte.

Auf Nachfrage bei Herrn Prof. R. Ostermann ( Fachbereich Pflege / FH Münster / Lehrgebiet Informatik und Statistik) umfassten die drei ausgewählten EDV Systeme eine Gewichtsklasse von 5000.-€ - 15000.-€ - 25000.-€. Bis heute hat der GVS Herdecke noch keine Entscheidung für ein entsprechendes EDV-gestütztes Pflegedokumentationssystem getroffen.

In der Ausarbeitung erwähnen Hebel/Ostermann, dass trotz der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den möglichen Systemen der Kostenfaktor eines Systems oftmals das Hauptentscheidungskriterium der Verantwortlichen bleibt.
Zudem setzt die Auswahl eines entsprechenden Systems bei den unterschiedlichen Bedürfnissen der Einrichtungen, trotz allgemeingültiger gesetzlicher Rahmenvorgaben eine interne Auseinandersetzung zum Pflegeverständnis voraus.
Also haben wir wohl noch einen langen Weg vor uns.

Literatur

Hebel, L. ; Ostermann, R. : Praxisorientierte Auswahl einer EDV-gestützten Pflegdokumentation durch ein Pflegeheim, PrInterNet 07-08/05,436-442

Kostenanalyse, wie denn?

Dieser Beitrag beruht auf eigenen Überlegungen zur Kosten/Nutzen-Analyse von Pflegeinformationssystemen.

Über den eigentlichen Nutzen von Pflegeinformations- oder generell, EDV-Systemen ist nicht nur im Rahmen dieses Blogs ausführlich berichtet worden.
In einer Zeit wo der PC mit Internetanschluss zu einem Haushalt gehört wie der Fernseher, stellt sich gerade für ein Unternehmen erst Recht nicht mehr die Frage, ob ein papierbasiertes Dokumentationssystem einem EDV-System gegenüber in irgendeiner Form von Vorteil ist.
Und das sich bspw. eine Pflegedatenbank nicht nur zu statistischen Zwecken eignet, sondern sich tatsächlich positiv auf den Pflegeprozess und dessen Effizienz auswirkt, ist bereits in einigen vorangegangenen Beiträgen beschrieben worden.
Es empfiehlt sich allerdings, die Prüfung von in-Frage-kommenden Systemen nicht unbedingt in die Hände der Technik/Computer-verliebtesten Mitarbeiter zu legen, sondern diese soweit möglich von unterschiedlichen End-Usern ausgiebig testen zu lassen.

Da der generelle Nutzen eines Systems also gegeben ist (vorausgesetzt dieses passt auch zum Unternehmen), bleibt die Frage der Kostenrechtfertigung.
Eine fundierte Kosten/Nutzen-Analyse ist allerdings gerade im Bereich der Pflegedokumentationssysteme extrem schwierig. (siehe auch vorangegangener Beitrag über die Pflegedatenbank der Vinzenzgruppe)
Daher stellt sich mir die Frage, ob eine generelle Kosten/Nutzen-Analyse (in Teilbereichen u.U. zwar durchaus angebracht) überhaupt sinnvoll ist, oder ob nicht vielmehr die Arbeitsvereinfachung, Arbeitseffizienz, beschleunigte Kommunikation, Kundenzufriedenheit, zügige statistische Auswertungen etc. ausschlaggebende Faktoren zur Entscheidung für ein Informationssystem sein sollten.
Letzten Endes wird eine durchgeführte Analyse zum einen niemals vollständig sein, da ein System i.d.R. nicht nur einen Unternehmensbereich beeinflusst, zum anderen ist sie ebenfalls sch…teuer.
Zumindest sind logische Vermutungen deutlich günstiger als Analysen. J

Nur weil Pflegewissenschaftler eine Studie mit acht gestürzten Probanden benötigen, um herauszufinden, dass ein gestürzter Mensch zuerst nach etwas sucht, woran er sich festhalten kann (begleitet von einem Gefühl der Hilflosigkeit etc.), sollte diese Forschungswut nicht unbedingt als Beispiel für andere Bereiche gelten.
EUR 100.000.- oder mehr zu investieren, nur um herauszufinden, das sich EDV-Systeme in fünf bis zehn Jahren amortisieren, ist nach meinem Dafürhalten etwas zweifelhaft.
Nach Wegen zu suchen, EDV-Kosten bspw. durch Kooperationen zu senken sind natürlich legitim.

Vielen Dank für’s vollständige Lesen!

Kosten/Nutzen von Pflegeinformationssystemen

Der nachfolgende Beitrag bezieht sich auf eine Diplomarbeit der Fachhochschule Wien (Studiengang Unternehmensführung) mit dem Titel:

Einsatzpotentiale neuer Kommunikationstechnologien in der integrativ geriatrischen Pflege und Betreuung. Neue Technologien und Pflegefachkraft – Widerspruch oder zukunftsweisende Synergien?
(Verfasst von: Christine Hintermayer)

U.a. wurde in o.g. Arbeit der Aufbau und der Nutzen einer Pflegedatenbank der Vinzenz-Gruppe (mehrere Krankenhäuser in Österreich mit insgesamt 2000 Betten und 5000 Mitarbeitern) beschrieben. (S.104 – 116)

Die Pflegedatenbank wurde ab 1996 von Mitarbeitern der Krankenhäuser entwickelt und zum Pflegeplanungsinstrument erweitert.
Operationsbereiche und Ambulanzen wurden mit eigenen (der Dokumentation dieser Abteilungen entsprechend spezifischen) Programmen ausgestattet, die über Schnittstellen auf die Pflegedatenbank zugreifen konnten. Ärztliche Leistungen werden in SAP dokumentiert.
Für sämtliche Abteilungen wurde der Zugriff auf die Pflegedatenbank via Button ermöglicht.

Folgende positive Erfahrungswerte dieser Vernetzung wurden gesondert hervorgehoben:

1. Eine vollständige Anamnese erfolgt, im Gegensatz zu früher, bei 100% der Patienten
2. Verkürzung der Pflegeplanung
3. Verbesserung der Pflegedokumentation
4. keine Mehrfacherhebung von Daten
5. Abbildung der tatsächlich erbrachten Pflegeleistungen + Nachvollziehbarkeit
6. schneller Zugriff auf Statistiken für Controlling und Pflegedirektion
7. Verringerung der Lager- und Transportkosten von Patientenakten
8. etc. etc (siehe Diplomarbeit, der Rahmen soll hier schließlich nicht gesprengt werden)


Insgesamt hat die Einführung der Pflegedatenbank aus Sicht des Arbeitsnutzens zu einer deutlichen Arbeitserleichterung und Zeitersparnis in allen Abteilungen geführt.
Eine Kosten/Nutzen-Analyse wurde jedoch nicht erhoben.
Diese wäre auch unmöglich durchzuführen. Neben den einmaligen Anschaffungskosten für die Hardware, laufenden Lizenzgebühren, Wartungskosten durch eine externe EDV-Firma etc. sind die einzelnen Arbeitsstunden des Pflegepersonals und der EDV-Mitarbeiter zum Aufbau dieser Datenbank nicht mehr nachvollziehbar. Ferner fehlen Daten aller Abteilungen bezüglich des Zeitaufwands einzelner Tätigkeiten ohne Datenbankunterstützung in Relation zur heutigen Situation.
Daher bleibt es dem gesunden Menschenverstand oder der Fantasie überlassen, darauf zu vertrauen, dass sich eine Pflegedatenbank, v.a. hinsichtlich der Preisentwicklung für Speicherkapazitäten, Software etc., im Laufe der Zeit grundsätzlich amortisiert.

Sunday, March 18, 2007

Das PDMS COPRA

Das Patienten - Daten- Management- System COPRA

Im folgenden Beitrag möchte ich das PDMS (= Patienten- Daten- Management- System) COPRA vorstellen und Aspekte von Kosten und Nutzen des Systems einfließen lassen.

COPRA = Computer Organized Patient Report System,

dt.: computerunterstützte Patientendokumentation

Das System wurde 1993 an der Universitätsklinik in Leipzig entwickelt und ist seit mehr als 10 Jahren im Einsatz. COPRA wird in insgesamt 11 deutschen Kliniken, 4 Schweizer Spitälern und 1 Herzzentrum in Luxemburg angewandt. Die Anwendung des Systems ist für Intensivstationen, die Anästhesie und Normalstationen gleichermaßen geeignet. Das PDMS ist für den effizienten Einsatz moderner Technik, Methoden und EDV -Systeme notwendig. Alle Informationen zu einem Fall stehen in COPRA schnell und umfangreich zur Verfügung. Neben der Erfassung und Präsentation aller patientenbezogenen Daten übernimmt COPRA auch die Aufgabe, Informationen aus den unterschiedlichen Computersystemen im Krankenhaus zusammenzuführen, übersichtlich dazustellen und auszuwerten.

COPRA wird an die besonderen Bedingungen der jeweiligen Station angepasst. Dabei werden alle Formulare elektronisch geführt, auf die Wünsche der Benutzer kann eingegangen werden.

COPRA besteht aus 3 Grundbausteinen:

1. COPRA Kernprogramm:

- enthält grundlegende Bedienelemente, Funktionen und Formulare

- ist bereits entwickelte Software, die ständig weiterentwickelt wird

2. Formulare zur Eingabe und Präsentation:

- Formulare können vom Anwender selbst gestaltet werden

3. Konfiguration:

- Listen und Einstellungen werden vom Betreuer vor Ort konfiguriert

Die Einarbeitungszeit in das Dokumentationssystem COPRA ist sehr gering, da die bisher verwendeten handgeschriebenen Formulare auf den PC umgesetzt werden.

Besser wäre, diese handgeschriebenen Formulare vor der Übernahme in den PC zu überarbeiten, um vorhandene Fehler nicht zu übernehmen.(Anmerkung der Verfasserin)


In einer Modellstudie wurde belegt, das am Ende der Einarbeitungsphase für die Dokumentation mit COPRA weniger Zeit, als für die manuelle Dokumentation benötigt wurde. Damit ist es möglich, die Arbeitsbelastung auf der Intensivstation zu mindern.

(Der Abschlussbericht des Safari- Institute for Organisational Rethinking: "Messung des Dokumentationsaufwands Pflegedienst vor und nach der Einführung der elektronischen Pflegedokumentation COPRA" hat gezeigt, dass mit COPRA 50% der Dokumentationszeit eingespart wird.)

Welche Funktionalität deckt das System ab und welche Vorteile hat COPRA?

Verbesserte Qualität der Arbeit:

Durch die elektronische Dokumentation können Fehler vermieden werden, da die Datenübernahme von Geräten und EDV Systemen automatisch erfolgt.
Vitalparameter werden ebenfalls automatisch übernommen.
Therapiepläne, Setups und Listen erleichtern die Eingabe .
Das System führt Plausibilitätskontrollen durch und verfügt über einen variablen Zeitmaßstab.

Die Abbildung des Pflegeprozesses ist ohne großen Zeitaufwand möglich, Pflegestandards können hinterlegt und jederzeit abgerufen werden.

Entlastung des Personals:
Weniger Zeitaufwand für die Dokumentation
Berechnungen und Bilanzen erfolgen automatisch
To- Do- Liste zeigt noch zu erledigende Maßnahmen an
automatische Validierung der eingelesenen Werte
Button "Wiederaufnahme" stellt schnell wichtigste Patientendaten bei Wiederaufnahme zur Verfügung
automatische Berechnungen z.B. von Scores

(Mittels COPRA können ohne zusätzliche Eingaben die von der DIVI =Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin- geforderten Aufwandspunkte für die Intensivmedizinische Komplexbehandlung und die Zusatzentgelte für Medikamente und Blut errechnet werden.)
automatische Vorgabe zum Erstellen von Briefen


Beschleunigung der Auswertung:
leichte Auswertung von Daten (Monatsstatistiken etc.)
LEP in der Pflege (Schweiz)
automatische Leistungsdatenmeldung ans Controlling
Unterstützung von Wissenschaft und Forschung

Kostentransparenz:
Qualitätssicherung
Aufschlüsselung der Kosten möglich
Leistungs- Datensatz für jeden Patienten erzeugbar

hohe Effizienz beim Einsatz in verschiedenen Fachbereichen:
gleiche Programmoberfläche, lediglich an den Fachbereich angepasste Formularsätze

An Bedürfnisse der Anwender angepasst:
individuelle Anpassung an die Spezifika einer Station
bisher genutzte Formulare weiter nutzbar
Formulare können selbst erstellt werden

Weitere positive Effekte:

  • Kommunikation mit externen Systemen erfolgt über HL 7
  • hochentwickeltes modulares Schnittstellenmanagement möglich
  • Anbindung an die EDV Landschaft des Klinikums (z. B. Labor, Röntgen, KIS)
  • Archivierung von Patientenakten auf Serverfestplatte möglich
  • vielfältige Auswertemöglichkeiten, wie:
    • Qualitätssicherung
    • Statistik- und Datenbankfunktion
    • Auswertung mittels Datenbank ANACONDA
  • Zuarbeit für wissenschaftliche Fragestellungen und Forschung
  • hohe Zuverlässigkeit durch zyklisches Ablegen von Sicherheitskopien der Patientendaten auf dem Server, Minimierung von Datenverlust

Insgesamt scheint COPRA ein System zu sein, das sich den Entwicklungen der Krankenhauslandschaft anpassen kann, jederzeit weiter zu entwickeln ist und den Anforderungen des Marktes entspricht. Das lässt sich aus der zunehmenden Zahl von Nutzern des Systems national und international ableiten. (siehe www.copra-system.de) Sicher gibt es auch bei COPRA verbesserungswürdige Schwachstellen, w.z.B. die Übernahme der bereits vorhandenen Formularstrukturen.
Nutzen ziehen m.E. alle Beteiligten aus dem System, da die Dokumentation vereinfacht wird, eine hohe Zeitersparnis Raum für andere Tätigkeiten freimacht und Systemkomponenten von verschiedenen Abteilungen eines Krankenhauses miteinander verbunden werden können. Das papierlose Dokumentationssystem reduziert Fehlerquellen auf ein Minimum, da viele Abläufe automatisch stattfinden.

Quelle: http://www.copra-system.de

Saturday, March 17, 2007

Die EDV-gestützte Dokumentation im Krankenhaus - Betrachtung der Funktionalität aus Sicht rechtlicher Anforderungen

Unter Dokumentation versteht man die Nutzbarmachung von Informationen zur weiteren Verwendung. Ziel der Dokumentation ist es, die dokumentierten Objekte gezielt auffindbar zu machen. Bei den Objekten handelt es sich in der Regel um Dokumente mit einem Informationsgehalt, der mit Hilfe der Dokumentation systematisch verwertet werden soll. (http://www.wikipedia.de)

Für die Dokumentation im Krankenhaus ergeben sich aus dieser Definition drei Hauptfunktionen:

1. Dokumentation ist ein Arbeitsmittel.
2. Dokumentation ist ein Kommunikations- und Informationsmittel.
3. Dokumentation ist ein Mittel zur Beweissicherung.

Zudem ergibt sich für den Krankenhausbereich eine Unterteilung nach dem Entstehungsort der Dokumentation in administrative und klinische, d. h. ärztliche und pflegerische Dokumentation.
In der nachfolgenden Betrachtung der rechtlichen Anforderungen an EDV-gestützte Dokumentationssysteme möchte ich mich auf die klinische Dokumentation im Krankenhaus beschränken.
Hauptprobleme der manuellen klinischen Dokumentation im Krankenhaus sind heute zum einen der notwendig zeitnahe, uneingeschränkte und vollständige Zugang zur Dokumentation im ärztlich-pflegerischen Arbeitsprozess (Dokumentation als Arbeits- und Informationsmittel), aber auch der steigende Aufwand für die notwendige Archivierung, v. a. aufgrund des dafür notwendigen Raumbedarfs.
Diese und weitere Umstände führen in bundesdeutschen Krankenhäusern zur zunehmenden Nutzung einer EDV-gestützten oder digitalen klinischen Dokumentation.
Vorab noch ein kurzer Exkurs zur rechtlichen Notwendigkeit der klinischen Dokumentation im Krankenhaus. Die rechtliche Verpflichtung der klinischen Dokumentation ergibt sich hauptsächlich aus dem zwischen Patient und Krankenhaus bzw. Arzt geschlossenen Behandlungsvertrag (BGH NJW 1978, S. 2337; NJW 1983, S. 328). Hieraus ergibt sich der Anspruch des Patienten auf eine sachgemäße, den medizinischen Erfordernissen und Standards entsprechende Behandlung. Eine derartige Behandlung ist auf Aufzeichnungen, deren Aufbewahrung, sowie die ergänzende Aufbewahrung von technischen Aufzeichnungen angewiesen, woraus die Rechtsprechung in Deutschland mittlerweile einen Rechtsanspruch des behandelten Patienten auf eine entsprechende Dokumentation ableitet (u. a. BGH NJW 1985, S. 2194). Dies gilt entsprechend für die Dokumentation der Grund- und Behandlungspflege durch das Pflegepersonal.
Eine untergeordnete rechtliche Grundlage an die Notwendigkeit der ärztlichen Dokumentation leitet sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 der Musterberufsordnung für Ärzte ab.
Neben den rechtlichen Anforderungen zur klinischen Dokumentation im Krankenhaus stellt der Gesetzgeber jedoch keine Anforderungen an die Form der Dokumentation. Es ist somit möglich, Krankenunterlagen nicht nur in manueller, sonder auch in digitaler Form zu führen.
Hiermit beschäftigen sich einige gesundheitsrechtliche Normen.

Digitale Archivierung im Gesundheitsrecht
Laut § 11 Abs. 5 der Musterberufsordnung für Ärzte dürfen notwendige Aufzeichnungen im Behandlungsprozess auch auf elektronischen Datenträgern oder anderen Speichermedien geführt werden. Dies wird zudem untermauert durch § 28 Abs. 5 RöntgenVO und
§ 43 Abs. 1 und 2, mit dem Unterschied, dass nur originär digital erzeugte Daten direkt auf entsprechenden Datenträgern aufbewahrt werden dürfen, bei herkömmlichen Röntgenbildern allerdings erst nach Ablauf einer Frist von drei Jahren.


Ordnungsmäßigkeit digitaler Archivierung
Die Zulässigkeit der digitalen Krankenakte steht in Abhängigkeit zu deren Ordnungsmäßigkeit. Hierfür bilden steuerrechtliche Grundsätze und handelsrechtliche Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung die Basis (§ 147 AO, § 253 HGB), da die Interessenlage hier vergleichbar ist. Während die handelsrechtlichen Grundsätze der vermögensmäßigen Rechenschaftspflicht dienen, dient die ärztlich-pflegerische Dokumentation u. a. der ärztlichen Rechenschaftspflicht (siehe dazu auch BSTBI. I 1995,
S. 738-747).


Durch die Notwendigkeit begründet, dass die ärztliche und pflegerische Dokumentation Daten innerhalb des Arbeitsprozesses im Krankenhaus zur Verfügung stellt, treten generelle gesetzliche Vorschriften für die Einsicht in Patientendaten in den Fokus. Im einzelnen ist dies v. a. die Schweigepflicht nach § 203 StGB und das Datenschutzrecht.

Schweigepflicht nach § 203 StGB
Hiernach ist sicherzustellen, dass der Zugriff auf digitale Krankendaten nur für berechtigte Personen innerhalb des Krankenhauses möglich ist. Ein hierfür geeignetes Verfahren ist das kryptographische Verfahren des virtuellen Briefumschlags dar. Vereinfacht wird hier die entsprechende Dokumentation vom zuständigen Arzt bzw. der zuständigen Pflegekraft mittels eines digitalen Schlüssels verschlossen, der nur definierten zugriffsberechtigten Personen im Krankenhaus kenntlich ist. Somit ist das Dokument für Personen ohne entsprechende Zugriffsberechtigung nicht zu öffnen.
Problem hierbei ist allerdings die Definition des zugriffsberechtigten Personenkreises im Krankenhaus. Bleibt die Zugriffsberechtigung nur innerhalb der jeweils zuständigen Fachabteilung oder innerhalb von Berufsgruppen – Ärzte, Pflege? Wird die Zugriffsberechtigung innerhalb von Berufsgruppen einzeln definiert? Wie wird die Zugriffsberechtigung anderer an der Dokumentation beteiligter Personenkreise wie z. B. Arzthelferinnen, Sekretärinnen, etc. geregelt? Diese Fragen müssen letztendlich vor der Implementierung einer digitalen Krankenakte in und für die jeweilige Einrichtung geklärt werden.

Datenschutzrecht
Die digitale Archivierung von Krankenakten stellt im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSchG) Dateien dar. Demnach gelten für die digitale Archivierung von Krankenakten neben der Schweigepflicht nach § 203 StGB auch die Gesetzgebung des Bundes zum Datenschutzrecht bzw. die entsprechende Gesetzgebung auf Landesebene durch die jeweiligen Landesdatenschutzgesetze. Hierdurch wird der Mindestanspruch an den Schutz der Rechte des Patienten manifestiert, was sich u. a. in der für die Übermittlung von Patientendaten aus Dateien notwendige vorherige Einwilligung des Patienten zeigt.
Dabei ist es durchaus strittig, ob die Weitergabe von Dateien innerhalb einer Einrichtung im Sinne einer Informationseinheit nur mit Zustimmung des betreffenden Patienten möglich ist oder ob dies nur bei der Weitergabe nach außen notwendig ist. Jedoch ist es durch die Zweckbestimmung des Behandlungsvertrages zwischen Patienten und Einrichtung bzw. Arzt nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, die in der Ausübung des Vertragsgegenstandes erhobenen Daten innerhalb der Einrichtung Krankenhaus zu nutzen und zu verarbeiten. Die Frage des zugriffsberechtigten Personenkreises zu diesen Dokumenten ist nach § 203 StGB festzulegen.
Generell gelten nach Datenschutzrecht für die digitale Dokumentation im Krankenhaus die allgemeinen Maßnahmen zur Datensicherung, zur Organisation des Datenschutzes und der Wahrnehmung bestimmter Rechte der Patienten. Beispiele hierfür sind die Verpflichtung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Einrichtung auf das Datenschutzgeheimnis nach § 5 BDSchG, die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, etc.

Haftungsrecht

Wichtiger Gesichtspunkt aus haftungsrechtlicher Sicht ist die Anerkennung der Beweiskraft der digital archivierten Dokumentation hauptsächlich im Sinne des Urkundsbegriffs.
Nach der Zivilprozessordnung (ZPO) unterscheidet das Zivilrecht fünf Arten von Beweismitteln:

1. Augenschein
2. Zeugen
3. Sachverständige
4. Urkunden und
5. Parteienvernehmung.

Eine Urkunde ist hiernach definiert als eine verkörperte Gedankenäußerung, deren Aussteller erkennbar ist und deren Vollständigkeit und Richtigkeit durch Unterschrift des Ausstellers bekundet wird (§ 416 ZPO). Eine digitale Krankenakte stellt nach den Grundsätzen von § 416 ZPO keine Form der Urkunde dar, da die digitalisierte Dokumentation nicht in Schriftform, sondern nur visualisiert oder in Form einer Kopie vorliegt.
Zudem fehlt die Unterschrift des jeweiligen Ausstellers. Somit kann eine digitalisierte Dokumentation im Krankenhaus lediglich als Augenscheinbeweis zivilrechtlich angesehen werden und unterliegt dadurch der freien Beweiswürdigung des jeweils zuständigen Richters.
Dieser Umstand wird insofern abgeschwächt, dass wie bereits beschrieben, die digitale Führung der Dokumentation im Krankenhaus nach den handels- und steuerrechtlichen Grundsätzen korrekter Archivierung fälschungssicher organisiert wurde.
In diesem Fall liegt die Beweislast beim jeweiligen Patienten.
Im Falle der Klärung von Schadensersatzforderungen von Patienten an Krankenhäuser gilt der Anspruch durch den sogenannten Kunstfehler bzw. mangelnder Aufklärung.
Stellt der Patient Schadensersatzforderungen durch Kunstfehler obliegt ihm die Beweislast.
Bei mangelnder Aufklärung liegt die Beweislast dagegen beim Krankenhausträger.
Auch in diesen beiden Fällen scheint eine ordnungsgemäße digitale Dokumentation keinerlei Probleme zu beinhalten.

Fazit
Die Vorteile der digitalisierten ärztlichen und pflegerischen Dokumentation im Krankenhaus sind augenscheinlich. Der schnelle Zugriff auf notwendige Daten, jederzeit und an jedem Ort im Krankenhaus ist heutzutage unverzichtbar. Auch dient die digitale Dokumentation der Kosteneinsparung im Krankenhaus. Lagerkapazitäten für Handarchive sind ebenso nicht mehr notwendig wie die dafür entsprechend benötigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Prozesse können beschleunigt abgearbeitet werden. Vor Einführung der digitalen Krankenakte sind allerdings innerhalb der Einrichtung die rechtlichen Voraussetzungen v. a. nach dem Datenschutzrecht und der Schweigepflicht ach § 203 StGB zu sichern.



Quellen:
Kachel: Zu den Vorteilen der elektronischen Krankenakte, KU 1997, S. 566-570
Ortner-Geis, MedR 1997, S.337-339
Schulz, Das Krankenhaus 1997, S. 686-604
Fachzeitschrift für Pflegeberufe, Pflege", Heft 9/2006
Fachzeitschrift für Pflegeberufe, "Die Schwester/Der Pfleger", Heft 1/2000
http://www.wikipedia.de


Thursday, March 15, 2007

Praxisbericht zur Einführung einer digitalen Pflegeplanung und mobilen Leistungserfassung in einem ambulanten Pflegedienst 2002


Im Jahre 2002 stand die Neubeschaffung eines Abrechnungsprogrammes an, da die bestehende Software nicht für den Datenträgeraustausch (DTA) nach dem SGB XI zertifiziert wurde.

Als erster Schritt wurden in einer Arbeitsgruppe die Anforderungen an eine neue Software festgelegt. Diese Arbeitsgruppe setzte sich aus je einen Mitarbeiter der Bereiche Controlling, Buchhaltung, Verwaltung / Sachbearbeitung, EDV / Administrator, Pflegedienstleitung und einer Pflegefachkraft zusammen. Aufgrund der Vorerfahrungen einiger Teilnehmer mit der selbst erstellten Pflegeplanung wurde von vorneherein von einer Eigenkreation abgesehen.

Die Anforderungen wurden in 3 Prioritäten eingeteilt und durch die Arbeitsgruppe wie folgt festgelegt.

Wobei Priorität 1 eine Muss-Leistung ist, Priorität 2 eine sollte und Priorität 3 eine Luxusleistung ist, sowie Ausschlusskriterien.

Priorität 1

  • Stammdatenverwaltung
    • Patienten
    • Angehörige
    • Ärzte
    • Kostenträger
    • Mitarbeiter
  • Verordnungsmanagement
  • Zertifizierung zum DTA
  • Dienst und Einsatzplanung
  • Automatische Abrechnung
  • Erlösorientierte Leistungsplanung
  • Schnittstelle zur Finanzbuchhaltung (DATEV)
  • Mobile Digitale Datenerfassung am Patienten mit Handelsüblichen Geräten
  • Umfassende Pflegeplanung
  • Umfassende Pflegedokumentation
  • Betriebswirtschaftliche Kennzahlen
    • Umsatzkennzahlen
    • Mitarbeiter Kennzahlen
    • Klientenkennzahlen
  • Netzwerkfähigkeit
  • Intuitive Bedienerführung
  • Mehrplatzfähigkeit

Priorität 2

  • SQL-server-basiertes System
  • Automatische Datensicherung
  • Kosten sollten unter 15.000€ liegen
  • Ein Grundschulen der Mitarbeiter sollte im Kaufpreis enthalten sein
  • Mandantenfähigkeit

Priorität 3

  • Mahnwesen
  • Schnittstelle zur Personalbuchhaltung

Ausschlusskriterien

  • Keine DOS-basiertes Programm
  • Keine Individuallösung
  • Keine Netzwerkfähigkeit

Mit diesem Leistungsprofil machte sich die Arbeitsgruppe auf die Suche nach einem entsprechenden Programm. Die Suche gestaltete sich als sehr schwierig, da viele Programme augenscheinlich die geforderten Kriterien erfüllten.

Bei genauerem hinsehen und prüfen in persönlichen Gesprächen mit Außendienstmitarbeitern, der entsprechenden Firmen und / oder Demonstrationen, traten oft Mängel und Differenzen zwischen den beschrieben Leistungen und der Wirklichkeit zu tage.

Als häufigste Mängel wurden folgende Punkte ermittelt:

  • Die DTA Zulassung war noch nicht vorhanden, oder nur beantragt
  • Eine mobile Datenerfassung war noch nicht einsatzfähig
    • Oder die Erfassung war nur mit Firmen eigenen teuren Geräten möglich
  • Die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen hatten nur ungenügende Aussagekraft (beispielsweise wurde die Anzahl der Hausbesuche pro Tag als wichtige Kennzahl vermittelt)

Die Arbeitsgruppe war durch das erarbeitete Anforderungsprofil in der Lage aus dreizehn verschiedenen Programmen zwei heraus zu Filtern, die die weitestgehend dem erarbeiteten Profil entsprachen.

Die Arbeitsgruppe empfahl der Geschäftsführung beide Programme wobei sie eines favorisierte.

Nach der Entscheidung der Geschäftsführung für das von der Arbeitsgruppe favorisierte Programm folgte die Einführungsphase des Programms als nächster Schritt.

Die Einführungsphase wurde in zwei Schritte gegliedert, die Vorbereitung und eigentliche Einführung.

In der Vorbereitungsphase wurde durch den Support der Softwarefirma vorbereitende Maßnahem wie beispielsweise die Implementierung der Leistungskataloge, Mitarbeiterstammdaten sowie auch der Patientenstammdaten durchgeführt.

Von unserer Seite wurden die erforderlichen Geräte zur mobilen Datenerfassung beschafft, und die erforderlichen Ressourcen im Netzwerk (wie beispielsweise der externe Zugriff zur Fernwartung) zur Verfügung gestellt

Zu Beginn der Einführungsphase wurden die Mitarbeiter in den für sie jeweils wichtigen Programmodulen geschult.

Die Schwerpunkte hierbei erfolgten aufgrund der pflegerischen oder verwaltungstechnischen Unterscheidung.

Die pflegerischen Mitarbeiter wurden in den Bereichen Pflegeplanung, Pflegedokumentation und mobile Datenerfassung geschult.

Die Mitarbeiter der Verwaltung wurden im Bereich Datenerfassung, Verordnungsmanagement und Abrechnung geschult.

Die Pflegedienstleitung nahm an allen Schulungen teil und erhielt als spezielle Schulung den Bereich der Dienst- und Einsatzplanung.

Kosten-Nutzen-Berechnung:

Als Kosten für die Software werden nur die Anschaffungskosten in Höhe von 20,000€ zugrunde gelegt. Anfallende Wartungskosten werden nicht mit berechnet.

Die Einrichtung und Installation der Software benötigte 3 Stunden.

Die erforderlichen Vorarbeiten 15 Stunden.

Der Besuch von Messen, Außendienstmitarbeitergespräche und Demonstrationen nahm insgesamt 168 Stunden in Anspruch.

Der Schulungsaufwand für 10 Mitarbeiter dauerte insgesamt 50 Stunden.

Durch die digitale Zeiterfassung konnte die Tourenplanung optimiert werden, was sich im Durchschnitt mit ca. 6 stunden weniger Fahrzeit in der Woche bemerkbar macht. Die Dauer der Pflegeplanung wurde von 43 Minuten auf 25 Minuten gesenkt.

Die Zeit für die monatliche Abrechnung konnte von 19 Stunden auf 6,5 Stunden gesenkt werden. Durch die Teilnahme am DTA, konnten weitere Kosten für den Versand und Druck von Rechnungen in Höhe von 10,00 € Pro Monat erzielt werden.

Durch die Möglichkeit, dass das Programm in einzelne Module und das Grundprogramm in Varianten bis 20,50,100 oder über 100 Patienten ( 990,00€, 1990,00€, 2990,00€ oder 3990,00€) gestaffelt ist, ist die Anschaffung auch für kleinere Dienste erschwinglich. Weiterhin besteht die Möglichkeit Programmmodule wie Dienstplanung, Pflegeplanung… als Einzelbausteine auch später dazu zu kaufen.

Kostenaufwand:

Personalkosten (Schulung, Vorarbeit…) 6218,60€

Software Grundversion über 100 Patienten 3990,00€

Schnittstelle Finanzbuchhaltung 500,00€

Dienst und Tourenplanung über 10 Mitarbeiter 1490,00€

Mobile Datenerfassung (PC) 1990,00€

Mobile Datenerfassung (PDA je 190,00€) x 8 1520,00€

Pflegeplanung und Dokumentation 990,00€

Kennzahlen Auswertung 990,00€

Mobile Datenerfassungsgeräte (8 stk.) 1920,00 €

Netzwerklizenz (einmalig) 350,00€

Installation / Ersteinrichtung Pauschal 300,00€

Erstschulung bei Inbetriebnahme 300,00€

Gesamt: 20558,60

Zusätzlich entstehen Kosten für Wartung und Support in Höhe von 110,00€ im Monat. Diese werden in den Berechnungen nicht mit einbezogen.

Kosteneinsparungen:

Personalkosten Tourenplanung 8221,20 €

Abrechnung (12 Monate) 3952,00 €

Pflegeplanung (bei ca. 400 Planung / a) 4039,72€

Materialkosten 120,00€

Gesamt: +16.332,92 €

Ergibt eine negativ Deckung im ersten Jahr von 4225,68€ die aber im Folgejahr umgekehrt wird.

Die Investition hat sich nach ca. 15 Monaten amortisiert.

Die Einführung und Umsetzung mit den Mitarbeiter aus dem Pflegeteam war sehr kurz, da die gewünschte und vom Hersteller beschriebene intuitive Bedienerführung mehr als das Versprochene gehalten hat.

Im Bericht ist bewusst auf die Nennung von Produktnamen verzichtet.

Für weitere Fragen und Erfahrungsberichte steht ihnen der Autor unter Mark.Henning@kbl-hochtaunus zur Verfügung.

Praxisbericht zur Einführung einer digitalen Pflegeplanung in einem ambulanten Pflegedienst 1999


Im Jahre 1999 wurde in unserem ambulanten Pflegedienst eine statistische Erfassung der Arbeitszeiten aller Mitarbeiter im Pflegedienst durchgeführt. Als prägnante Ergebnisse stellten sich zum einen verhältnismäßig lange Fahrt- und Wegezeiten aber vor allem der hohe Zeitaufwand von durchschnittlich 78 Minuten pro Pflegeplanung heraus.

Aufgrund dieser Ergebnisse wurde eine Mitarbeiterbefragung durchgeführt. Die Zielsetzung war, zu klären, warum die Pflegeplanung so viel Zeit in Anspruch nimmt? Und wie man diesen Zeitaufwand minimieren kann.

Hieraus erfolgten folgende Ergebnisse:

  1. Die Formulierung der Planung stellt großen Zeitbedarf dar / Lösungsvorschlag der Mitarbeiter: Standarisierung der Planung und vorgefertigte Textbausteine.
  2. Die oft mangelnde Lesbarkeit der vorhergehenden Planung führt zu großen Problemen / hohem Zeitaufwand. Lösung: Keine handschriftliche Planung, sondern EDV gestützte Pflegeplanung / Ausdruck.

Aufgrund dieser Ergebnisse wurde durch die Geschäftsführung eine Arbeitsgruppe gegründet, mit dem Auftrag eine digitale Pflegeplanung zu ermöglichen.

Als Arbeitsgruppe wurde der EDV Administrator, ein Controller, eine Pflegefachkraft und die Pflegedienstleitung eingesetzt. Als Zeitkorridor wurde ein halbes Jahr bis zur Einführung einer digitalen Pflegeplanung gesetzt.

Die Arbeitsgruppe besuchte Messen und ließ sich verschiedene vorgefertigte Programme vorstellen.

Vier Lösungsmöglichkeiten wurden fest- und der Geschäftsführung vorgelegt:

  1. Programmodul des bestehenden Abrechnungsprogrammes Kosten 2900,00 €
  2. Eigenständiges Programm Kosten 3600,00 €
  3. Access Datenbank als Eigenentwicklung Kosten ca. 1500,00 €
  4. Excel Datenblatt als Eigenentwicklung Kosten ca. 1500,00 €

Klare Empfehlung der Arbeitsgruppe ist die Variante 1., weil die Kompatibilität zum bestehenden Abrechnungssystem hier als einzige Lösung eine direkte Anbindung hat.

Die Geschäftsführung entschied sich für Variante 4.

Weiteres Vorgehen

Die Arbeitsgruppe erstellt ein Anforderungsprofil an das Excel Datenblatt.

  • Es sollte nach den im Pflegedienst genutzten AEDL`S strukturiert werden
  • Felder: Problem, Ziel, Maßnahme, Evaluierung und Handzeichen enthalten
  • Patientenstammdaten sollen auf einem allgemeinen Datenblatt eingegeben werden können und dann auf allen weiteren Ausdrucken wieder zu finden sein
  • Textbausteine sollen genutzt werden können
  • Die Handhabung soll sehr einfach sein

Als nächster Schritt wurden die Anforderungen auf Papier gebracht, was die gesamte Arbeitsgruppe erledigte.

Als weiterer Schritt wurde durch den Administrator das Gerüst der Excel-Vorlage programmiert. Parallel wurden durch Mitarbeiter des Pflegeteams die Textbausteine definiert. Insgesamt wurden über 320 Textbausteine gestaltet, die der Administrator in das Excel Blatt einarbeitete.

Nach Abschluss dieser Arbeiten unterzogen zwei Mitarbeiter das Datenblatt einem Praxistest. Hierbei wurden bestehende Fehler (wie Zuordnungen der Textbausteine, sowie Verknüpfungsprobleme der Patientendaten) gelöst.

Parallel zur Schulung aller Mitarbeiter, begann die Einführung in die Praxis.

Die Praxisphase war durch viele Fehlbedienungen der Mitarbeiter und andere Probleme geprägt. Erneute Schulungen sowie Veränderungen der gesperrten Bereiche im Excel Datenblatt konnten keine Abhilfe schaffen.

Im Rahmen des Praxiseinsatz wurde erneut einen Zeiterfassung durchgeführt. Die Zeiten für eine Pflegeplanung, ohne sofortige Fehlerbeseitigung, Wartezeiten aufgrund von Programmproblemen betrug drei Monate nach der Einführung durchschnittlich nur noch 43 Minuten. Also eine Zeitersparnis von ca. 40 Minuten pro Pflegeplanung

Als Fazit ist zu ziehen, das der Kosten-Nutzen-Effekt aufgrund der geringen Fehlertoleranz von Excel und der dadurch bedingten Bedienerunfreundlichkeit und den Just in Time Einsatz der EDV Abteilung zur Fehlerbehebung mit Wartezeiten für die Mitarbeiter, die Kosten in die Höhe getrieben hat.

Als Vorteile sind die gute Lesbarkeit und die Verkürzung der reinen Pflegeplanungszeit zu nennen.

Kosten-Nutzen-Rechnung

Phase 1: Besuch von Messen, Recherche… 148 Stunden

Phase 2: Erstellung eines Anforderungsprofils 32 Stunden

Phase 3: Programmierung EDV 182 Stunden

Phase 4: Erstellung Textbausteine 127 Stunden

Phase 5: Praxistest 48 Stunden

Phase 6: Schulung der Mitarbeiter (8) 32 Stunden

EDV Abteilung für Schulung + Vorbereitung 8 Stunden

Phase 7: Einführung in die Praxis 10 Stunden

Phase 8: Problembehebung in der Praxis (EDV 1 Jahr) 248 Stunden

Wartezeit der Mitarbeiter zur Problembehebung 372 Stunden

Gesamtstundenaufwand: 1207 Stunden

Bei einem durchschnittlichen Stundensatz über alle Mitarbeiter von 26,35 € / Stunde kommt man auf 31.804,45 € für die Einführung einer digitale Pflegeplanung.

Bei einer Einsparquote von ca. 40 Minuten (17,06€) pro Pflegeplanung müsste man bis zur Amortisation der Kosten 1864 Pflegeplanungen schreiben. Im Pflegedienst werden aber nur ca. 400 Pflegeplanungen geschrieben.

Ich kann nur dringend von einer selbst erarbeiteten Lösung abraten.

Mark Henning

Wednesday, March 14, 2007

Anforderungen an Pflegeinformationssysteme aus Sicht der Anwender im Krankenhaus

Im bundesdeutschen Krankenhausalltag ist eine Bewältigung der Anforderungen im Bereich der Pflegeplanung, Pflegedokumentation und der Evaluation der jeweiligen Pflegeergebnisse durch das Krankenpflegepersonal ohne EDV-Unterstützung als hilfreiches Instrument heute nicht mehr denkbar, auch wenn dies von den Pflegenden trotz der gegebenen Notwendigkeiten in Verbindung mit der Dokumentation der im Pflegeprozess geplanten und ausgeführten Pflege in der Praxis oftmals noch als bloße lästige Pflicht angesehen wird.
Die Verpflichtung zur Dokumentation der Pflege ergibt sich primär aus der dafür zugrundeliegenden gesetzlichen Notwendigkeit. Sekundär kommen hierzu heute noch die zusätzlichen Notwendigkeiten der vollständigen Leistungserfassung im Abrechnungssystem der DRG,aber auch zunehmend die Absicherung gegenüber haftungsrechtlichen Ansprüchen von Patienten und Kostenträgern an die Einrichtungen und die Notwendigkeit einer objektiven und vergleichbaren Dokumentation durch die Nutzung einer einheitlichen Terminologie der Pflege und der damit einhergehenden Bereitstellung und Nutzbarkeit von evaluierten Datenmaterial für die Pflegeforschung.
Für diese gestiegenen Anforderungen die Nutzung einer EDV-gestützten Pflegedokumentation ein probates Mittel um diese Notwendigkeiten und Ansprüche zu erfüllen.
Ein Pflegeinformationssystem kann dabei nicht ein reines abhaken von Einzelleistungen abbilden, dies wäre der Problemlösung und letztendlich gemessen an den Notwendigkeiten und Ansprüchen an die Pflegedokumentation jedoch auch nicht dienlich.
Statt dessen kann und muss eine EDV-Lösung für die Pflegedokumentation ein Instrument für den Anwender bieten, das bei der Dokumentation der Pflege durch (pflege-) wissenschaftliche Inhalte Unterstützung für den Nutzer bietet und die Komplexität der Pflege abbildet. Zudem müssen z. B. auch die Anforderungen des DRG-Abrechnungssystems berücksichtigt und eine zügige und lückenlose Dokumentation ermöglicht werden, statt zusätzliche Zeitressourcen zu binden.
Aus Sicht der Anwender in der Pflege ergeben sich hierfür an ein Pflegeinformationssystem folgende grundsätzliche Anforderungen:
  • Basis für die Dokumentation sind (pflege-) wissenschaftlich überprüfte Inhalte.
  • Die Dokumentation muss fehlerfrei, lesbar und übersichtlich nutzbar sein.
  • Inhalte müssen in standardisierter Form gestaltet sein, trotzdem muss das Dokumentationssystem aber auch Spielraum für individuelle Pflegesituationen bieten.
  • Vollständige Abbildung des Pflegeprozesses.
  • Bereitstellung eines Leitsystems für den Anwender während des gesamten Nutzungsprozesses durch aktives Anbieten von Inhalten, sowie Kontrolle der Dokumentation auf Vollständigkeit und Plausibilität.
  • Nutzung bereits vorhandener Daten.
  • Bereitstellung der Daten für andere Nutzer.
  • Gewährleistung von Verständlichkeit, Objektivität und Transparenz.
  • Zusätzliche Eingaben werden überflüssig z. B. Pflegepersonalregelung (PPR) oder pflegerelevante Nebendiagnosen.
  • Lieferung statistisch verwertbarer Daten für interne und externe Auswertungen.

Letztendlich der für das Pflegepersonal in den Krankenhäusern wichtigste Faktor:

  • Senkung des Zeitaufwands für die Pflegedokumentation!

Sunday, March 11, 2007

Die Notwendigkeit elektronischer Pfllegeinformationssysteme in Hinblick auf die neuen Entwicklungen im Gesundheitswesen

In vielen Beiträgen wurde sehr treffend der unmittelbare Nutzen von elektronischen Pflegeinformationssystemen dargestellt. In Folgendem möchte ich auf den zukunftweisenden Nutzen solcher Systeme eingehen.

Durch den verstärkten Wettbewerb im Gesundheitswesen, wird nur derjenige Anbieter bestehen können, der Flexibilität und Innovationsdrang beweist. In allen Industrie- und Dienstleistungsbranchen hat der Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien zur erheblichen Produktivitäts- und Qualitätssteigerung geführt.

Im deutschen Gesundheitswesen werden aktuell EDV-Systeme als Insellösungen eingesetzt. Sie sind meistens miteinander inkompatibel. Diese Schnittstellenproblematik erfordert einen enormen administrativen Aufwand. Es besteht Einigkeit darüber, dass ein flächendeckendes Informationssystem benötigt wird, um den zukunftweisenden Anforderungen und Tendenzen gerecht zu werden.

In Folgendem möchte ich kurz auf einige dieser neuen Tendenzen eingehen:

Unter Telematik ist eine Weiterentwicklung der bisherigen Informationstechnologie zu einem versorgungsbereichsübergreifenden, telekommunikativen Prozess zu verstehen. Sie ist der Weg zu neuartigen Versorgungs- und Kooperationskonstellationen im Gesundheitswesen¹. Diese neuartige Möglichkeit des Informationsaustausches mit anderen Versorgungseinrichtungen würde zur Optimierung der pflegerischen Versorgung führen.

Home-Care bedeutet die Verlagerung von traditionell im stationär-klinischen Umfeld durchgeführten Behandlungsmaßnahmen in das häusliche Umfeld des Patienten. Dies betrifft z. B. die Versorgung von schweren Pflegefällen und überwachungspflichtigen Patienten. Dabei ist die enge Verzahnung von Krankenhaus, niedergelassenem Arzt und ambulantem Pflegedienst unbedingt notwendig. Mit Telematik-Diensten kann hier eine weit über das übliche Maß hinausgehende Kooperation erfolgen, die auch die Möglichkeiten des Patienten und der Angehörigen zur Mithilfe miteinbezieht².

Mobile Health (M-Health) ist eine Erweiterung von E-Health um den Faktor „Mobilität“. Die Vorteile liegen in der Allgegenwärtigkeit sowie der Zeit- und Ortsunabhängigkeit der Datendienste. Die Basistechnologie stellen die modernen, mobilen Informations- und Kommunikationstechnologien dar. Die Vorstellungen über zukünftige Services reichen von prozessoptimierenden Anwendungen über „helfende Dienste“ bis hin zum „mobilen, kabellosen Patienten“³.


Quellen:
¹ Telematik-Anwendungen im Gesundheitswesen. Schriftenreihe des
Bundesministeriums für Gesundheit. Band 105. S. 164.
² Ebd. S. 129.
³ Ammermüller, Sebastian: Mobile Health – Zukünftige
Kundennutzenpotentiale mobiler Daten im Bereich Health und Care. In:
Telematik im Gesundheitswesen. BKK Landesverband Hessen (Hrsg.).
Mabuse-Verlag 2003. S. 98.

Realisierung eines elektronischen Informationssystems

Die Planung und Realisierung eines elektronischen Informationssystems, welches verschiedensten Ansprüchen gerecht werden soll, stellt inhaltlich und softwaretechnisch eine komplexe und sehr anspruchsvolle Herausforderung dar. Am Beispiel eines konkreten Projektes „PORaBo-Doc mit Integration von LEP Nursing 3“ am Kantonsspital Uri, Schweiz soll gezeigt werden, dass der Übergang von Papier zu einer überwiegend digitalisierten Dokumentation keine eins zu eins Übertragung ist, sondern ein Bewusstsein, die Auseinandersetzung mit Werten, Kultur und persönlichen Vorlieben, erfordert.
Ausgangslage des Projektes war die schriftliche Papierdokumentation, die aufwändig, platzraubend und zeitaufwendig war. Zudem traten viele Redundanzen auf, das Risiko der (Übertragungs-)Fehler war hoch und die Mehrfachnutzung der Dokumentation nicht möglich. Die Datenauswertung erfolgte nur mit sehr hohem Aufwand, Pflegeprozess und der Einsatz von Pflegediagnosenwaren eher unüblich. Diese Ausgangssituation, auch im Hinblick auf ein neues elektronisches Administrativsystem, elektronische Material- und Leistungserfassung und der E-Ärztliche Krankengeschichte, erforderte eine IT gestützte Pflegedokumentation.


Die Softwarelösung sollte folgenden Ansprüchen gerecht werden:
· Komplette Abbildung der komplexen Pflegearbeit
· Einfache, leicht zu erlernende Handhabung des Programms, ohne aufwendigen Schulungsbedarf, praxisnah
· Kompatibilität mit verschiedenen EDV Systemen, internationalen Klassifikationssystemen
· Daten sind der Pflegeforschung /-wissenschaft zugänglich
· Integration verschiedener Pflegesprachen
· marktkonform

Das Projekt umfasst die Umsetzung der Pflegedokumentation in PORaBo-Plem, unter Einbezug der Leistungspositionsthemen von LEP Nursing 3, zur Erfüllung des Pflegealltags. Eine Anforderung war, je nach spezifischer Ausgangslage - vorhandene EDV Umgebung oder bereits erfolgte Implementierung des Pflegeprozesses auf Papier – in das System einzusteigen. Die Pflegedokumentation beinhaltet die eigenständigen Leistungen im Pflegeprozess, ärztlich delegierte Leistungen und organisatorische Pflegeleistungen. Um die Effizienz zu steigern, müssen die Schnittstellen zur übergeordneten Patientendokumentation geknüpft werden.
Der Pflegeprozess, als Handlungsmodell professioneller Pflege, steht im Mittelpunkt und für das Projekt wurde die Struktur von Fiechter/ Meier als Grundlage gewählt.
Die Projektleitung unterlag dem PORaBo Consulting als Software-Lieferant. Die LEP AG lieferten die Inhalte und das Kantonsspital fungierte als Praxistester und Inputgeber der spezifischen Aufgaben.
Mehrere Anpassungen (an veränderte Inhalte z.B. LEP Nursing3, ePA®- ergebnisorientiertes PflegeAssessment) und Weiterentwicklungen der ursprünglichen Vorstellung waren auf dem Weg von der theoretischen Überlegung bis zur ersten praxistauglichen Version erforderlich.
Im Kantonsspital wurden technische Vorbereitungen getroffen, auf welche bestehenden Computer das Programm installiert werden sollte oder ob die Entscheidung zu Gunsten mobiler Lösungen fällt. Eine Pilotstation und die interne Umsetzungsgruppe, bestehend aus Pflegedienstleitung, Stationsleitung, Pflegefachfrau, Pflegeberaterin, Leitender Arzt Medizin und Chirurgie sowie jeweils ein Assistenzarzt, der Leiter der EDV Abteilung und der Leiter des Technischen Dienstes wurden zusammengestellt.
Die Einführung auf der Pilotstation erfolgte durch die kompetente Pflegeberaterin, der Pflegefachfrau und der Stationsleitung. Die Mitarbeiter erhielten 2 Schulungen von 4 und 2 Stunden zu den Themen: Pflegeassessment, ePA®-Schulung, Pflegeplanung und LEP3 Intervention. Nach der Kennenlernphase des Programms und wachsender Sicherheit im Umgang, konnte die Pflegeprozessdokumentation recht problemlos eingeführt werden. Probleme mit Inhalten und der Software wurden gleich an die jeweiligen Projektpartner weitergegeben und möglichst schnell korrigiert. Während der Implementierungsphase wurde die handschriftliche Dokumentation weiter geführt.
Die elektronische Pflegeprozessdokumentation scheint eine andere Art der Verbindlichkeit zu bewirken (klar lesbare Einträge), außerdem erhalten die Pflegenden viele Informationen über den Patienten aufgrund der ärztlichen Diagnose und die pflegerische Interventionen stehen im engen Zusammenhang mit den ärztlich verordneten Therapien.
Die Umstellung auf IT erforderte eine genaue Analyse der bestehenden Prozessabläufe, mit der Option der Optimierung. Die interprofessionelle Bereitstellung der Patienteninformation und die Entscheidung über den Nutzen und die Verwendung von Daten stellte sich als vorteilhaft heraus.
Bei kritischer Betrachtung ist festzustellen, dass die Komplexität eines solchen Projektes, mit dem verbundenen Zeit- und Ressourcenaufwand, erst recht nicht von kleineren Einrichtungen zu gewährleisten ist.
Leider nimmt die Projektbeschreibung nicht auf die Gesamtkosten und den Projektzeitraum bezug. Weiterhin wäre kritisch die Projektleitung durch PORaBo Consulting unddas persönliche Produkt- Interesse zu hinterfragen. Trotzdem erhält man durch das Projekt einen anschaulichen Eindruck von der anspruchsvollen, verantwortungsvollen und weitreichenden Aufgabe der Einführung und Anwendung eines Pflegedokumentationssystems.




Kann ein elektronisches Pflegeinformationssystem zur Vereinheitlichung der Pflegesprache führen?

Als ein Vorteil von elektronischen Pflegeinformationssystemen wird die Vereinheitlichung der „Pflegesprache“ genannt. Im folgenden möchte ich diesen Aspekt näher beleuchten.

Alltagssprache- Fachsprache

Nach BEUSE unterscheidet sich eine Fachsprache von der Alltagssprache, der Sprache, die im normalen Alltagsleben gebräuchlich ist.„Nach einer allgemein anerkannten Definition ist eine Fachsprache „die Gesamtheit aller sprachlichen Mittel, die in einem fachlich begrenzbaren Kommunikationsbereich verwendet werden, um die Verständigung zwischen den in diesem Bereich tätigen Menschen zu gewährleisten” 1. Die Entstehung einer solchen Fachsprache ist mit der Entstehung von Berufen verknüpft. Arbeitsteilung und Ausdifferenzierung von Berufen wirken sich unmittelbar auf die verwendete Sprache aus.“ Weitere wichtige Merkmale sind:

  • Eindeutigkeit der Begriffe (Jeder sollte genau dasselbe darunter verstehen)

  • Keine Polysemie (der Begriff sollte nicht mehreren Bedeutungen zugeordnet werden)

  • Keine Synonymie ( Für eine Bedeutung gibt es nur einen Begriff)

  • Kontextunabhängigkeit (Ein Begriff sollte auch ohne Kontext verständlich sein) (nach[9S.7]

Eine Fachsprache benutzt dazu die Begriffe, die sie definiert hat wertneutral „Das deutsche Wort

Herz” transportiert neben dem Organnamen allerlei Vorstellungen und Gefühle. Der nüchterne und wertfreie Terminus „Cor” hingegen dürfte dem Laien unbekannt sein.“[1]

Ansätze für eine solche Standardisierung der Pflegesprache reichen von standardisierten Instrumenten zur Risikoeinschätzung oder Assesmentinstrumente bis hin zu komplexen Systemen , wie etwas die ICNP (international Classification of Nursing Practice). Dieses Begriffsystem „besteht nicht nur aus einheitlich zu gebrauchenden Begriffen, sondern diese Begriffe sind auch in hierarchische Klassen eingeteilt. Ferner gibt es verschiedene Gruppen, die pflegefachlich zustande gekommen sind, wie z.B. Pflegephänomene oder Pflegeinterventionen. Die Termini für jede dieser Gruppen sind intern nach sprachlichen Regeln in Über- und Unterbegriffe geordnet.“[9 S.8]

Weitere Systeme die Begriffe aus der Pflegesprache definiert hat sind die aufeinander bezogenen „Werkzeuge“: NANDA(Pflegediagnosen), NIC ( Pflegehandlungen) und NOC (Ergebnisse).

Die Frage, die im folgenden zu klären sein wird, ist wieso brauchen wir eine einheitliche Pflegefachsprache.

The attempt to produce a scientific classification of nursing work represents one important direction for building up robust nursing knowledge. It also, at the same time, represents a significant strategy for defending the profession of nursing „[8]

Eine einheitliche Fachsprache, die den oben aufgeführten Gesichtspunkten (Eindeutigkeit, keine Polysemie, keine Synonymie, Kontextunabhängigkeit) genügt gerecht wird, wird gebraucht für

  • Pflegeforschung

  • Vergleichbarkeit pfleg. Handelns

  • Diagnosen

  • Interventionen

  • Ergebnisse

  • Nutzung von Assessment Instrumenten

  • intra- / inter- professioneller Wissens-Austausch (Schnittstellen)

3 Ebenen der Pflegesprache



McCormack & Jones sehen 3 Ebenen verschiedener Sets verschiedener Wortschätze.

Ebene 1 „point of care“ wird benutzt zwischen Pflegekraft und Patient bzw. zwischen Pflegekraft und Pflegekraft. Die Begriffe, die benutzt werden stammen aus dem bereich der alltäglichen klinischen Arbeit. „Obviously, different vocabularies and classifications are needed to represent point of care vocabulary in nursing across the continuum of care (e.g., prevention to primary care to sub-acute care, to acute care, etc.). Examples of existing information systems that provide interface vocabulary to support decision-making at the patient care level are Oceania (http://www.oceania.com) .“[2]

Ebene 2 „network“, ist die Ebene der größeren Organisationen (Krankenhäuser, Pflegeheime). Sie bilden ein so genanntes Referenzvokabular, daß „Reference vocabulary are based on knowledge derived through interface, and reflect an integration and classification of knowledge. Thus, the individual practice encounter is used to build information and knowledge for decision-making at a group or network level. Vocabularies at this higher level of abstraction synthesize knowledge from multiple settings, disciplines and specialties interacting at the point of care, integrate and classify that knowledge, and build information and knowledge for decision-making to link group and system decisions.“[2]

Ebene 3 „universal oder „administrative“, beschreibt die oberste Ebene, die Informationen über Völker, Staaten etc. verknüfen( z.B. ICD- 9 oder -10 System der WHO, oder der International Classification of Nursing Practice (ICNP)). Das Vokabular dieser Ebene wird erzeugt aus Information und Wissen,das in den Ebenen „Point of care“ und „network“ generiert wird und bereitet Entscheidungen zur Bevölkerungsplanung vor. „For example, population statistics from a community, state or country are synthesized and analyzed to identify health care needs, and the numbers of people who die from certain disease conditions. At the international level the World Health Organization can determine the major conditions causing mortality within different countries by age groups and across the world. Universal vocabulary currently guiding decisions in global health care is the International Classification of Diseases (ICD) Versions 9 and 10 (CM is the Clinical Modification used in the U.S.). The ICD does not completely integrate population and society data, but reflects primarily medical diagnoses and phenomena. The ICD-9-CM is the classification used by the Health Care Financing Administration (HCFA) to reimburse for care delivered to Medicare and Medicaid recipients in the United States.“[2]

Zusammenfassung

Nach McCormack und Jones haben elektronische Medien und neue Techniken der Datenverarbeitung die Auswirkung, dass ein Wissensaustausch zwischen den verschiedenen Ebenen, aber auch innerhalb einer Ebene zwischen verschiedenen Akteuren stattfindet und somit die Wortschätze sich angleichen; „The potential of these technologies is to create a feedback loop so that data extracted from computer-based records can be used to identify new terms when, for example, a nurse uses a term that has not been previously used but should be added to the vocabulary or classification scheme.“[2]

Zu hoffen wäre, daß ihre Vorhersage eintrifft; „However, at the universal level, a unicode of a single taxonomy of nursing, with a single classification scheme will make data entry more simple, meaningful, and useful, data retrieval easier, international comparisons possible, and lower costs for data retrieval. In the end, it is anticipated that these efforts will facilitate the measurement and delivery of continuously improving care. Existing nursing structures that are already universally accepted may be the taxonomy to consider adopting at the universal level.“[2]

Obwohl ich anfänglich skeptisch war, ob es Auswirkungen eines elektronischen Pflegeinformationssystems auf die Sprache gibt, so kann ich, nach der Beschäftigung mit dem Thema nur hoffen, dass es positive Impulse im Sinne des oben Beschriebenen gibt.

Literatur:

  1. Beuse, H., Pflegefachsprache, Intensiv 9 S.151-158, Georg Thieme Verlag

  2. McCormick, Kathleen A., PhD, RN, FAAN, FRCNA, FACMI; Jones, Cheryl B., PhD, RN (Sept. 30, 1998): Is one taxonomy needed for health care vocabularies and classifications? Online Journal of Issues in Nursing. Available http://www.nursingworld.org/ojin/tpc7/tpc7_2.htm

  3. Poe, L. (May 31, 1999): The Utah Experience: Adopting the Nursing Regulation Interstate Compact. Online Journal of Issues in Nursing. Available at http://www.nursingworld.org/ojin/topic9/topic9_4.htm

  4. Clark, June DBE, PhD, RN, RHV, FRCN (Sept. 30, 1998): The International Classification For Nursing Practice Project Online Journal of Issues in Nursing. Available http://www.nursingworld.org/ojin/tpc7/tpc7_3.htm

  5. Gordon, M. (Sept. 30, 1998): Nursing Nomenclature and Classification System Development Online Journal of Issues in Nursing. Available at http://www.nursingworld.org/ojin/tpc7/tpc7_1.htm

  6. Saba, V. (August, 2002) "Nursing Classifications: Home Health Care Classification System (HHCC): An Overview" Online Journal of Issues in Nursing. Available http://nursingworld.org/ojin/tpc7/tpc7_7.htm

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