Tuesday, December 26, 2006

Kosten-Nutzen bei Einführung der elektronischen Gesundheitskarte

Definition: Durch das GKV-Modernisierungsgesetz soll die bis heute gültige Chipkarte für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung ursprünglich zum 1. Januar 2006 durch eine elektronische Gesundheitskarte ersetzt werden. Dafür muss die Krankenversichertenkarte mit einem Mikroprozessor ausgestattet werden.

Der Nutzen neben den bisherigen administrativen Funktionen, soll den Einsatz des elektronischen Rezeptes und die Leistungsinanspruchnahme im europäischen Ausland ermöglichen.
Auf freiwillige Basis kann der Versicherte darüber hinaus die elektronische Gesundheitskarte zur Speicherung von Notfalldaten und Daten einer Arzneimitteldokumentation, als elektronischen Arztbrief und elektronische Patientenakte sowie Funktionen der Patientenquittung nutzen.

Ein weiterer Nutzen wird in der Verbesserung von Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz in der Behandlung gesehen.

Kosten:
Eine Einführung der elektronischen Gesundheitskarte erfordert umfangreiche technische und administrative Vorbereitungen sowie Investitionskosten von mindestens 1 Milliarde Euro.
„Diejenigen Ärzte, die bereits die eGK einsetzen, mussten im Durchschnitt 7.000 Euro investieren“, heißt es in der Flensburger Studie.

Gegenüber der Akzeptanz der elektronischen Gesundheitskarte, zeichnete sich ab das Versicherte, die sich nur über die Medien informiert hatten deutlich reservierter der Karte gegenüber standen, da Sie größte Sorge darin bestehe, die Daten der eGK missbraucht werden können.

Auf Grundsätze und Handlungsleitlinien einigten sich die beteiligten Spitzenorganisationen am 18. Juli 2005 in einem Grundsatzpapier der Gesellschafterversammlung der gematik unter anderem, dass „ die Hoheit über die medizinischen Daten auch zukünftig beim Versicherten liegt“.

Fazit:
Bei der Zehn Jahres-Langfristbetrachtung werde deutlich, das erst „zwischen Jahr acht und neun“ die Kosten-Nutzen Rechnung ins Positive schwenkt.
Der Nutzen könne dann erheblich sein und die Kosten um rund 500 Millionen Euro überschreiten.

http://www.computerwoche.de/produkte-technik/584272/
http://www.kbv.de/telematik/5466.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/60097
http://www.hildegardmueller-mdb.de/image/inhalte/0903041.pdf

6 Comments:

Blogger nalan said...

Welchen Nutzen die eGK im Bezug auf die Pflege hat!

Es gibt eine erste und zweite Ausbaustufe, in der ausschließlich Verwaltungsdaten vorgesehen sein sollten.

Versicherten Daten, d.h. Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Anschrift, die ersten zehn Stellen der Krankenversicherungsnummer, Versichertenstatus, persönlichen Zuzahlungsstatus, Kennnummer der Karte und Gültigkeitsdauer der Karte.

Europäische Krankenversichertenkarte, und die Berechtigung, im europäischen Ausland behandelt zu werden.

eRezept für Versicherte.

Diese Daten sind Pflicht, folgende Daten beruhen auf freiwilliger Basis des Versicherten.

Notfalldatensatz (Blutgruppe, chonische Organleiden, Allergien, Herzkrankheiten, Dialyse, Asthma).

Dokumentation der einnahmepflichtigen Medikamente.

Vollständige elektronische Patientenakte mit Arztbrief, Patientenquittung, die über den vom Arzt erbrachte Leistungen und deren vorläufige Kosten.

Weitere medizinische Daten, aktuelle Diagnosen, Operationen, Impfungen und Röntgenuntersuchungen sowie von den Patienten selbst zur Verfügung gestellte Daten wie der Hinweis auf eine Patientenverfügung.

07 January, 2007  
Blogger bernhardffm said...

Die Elektronische Gesundheitskarte birgt vom Datenschutzaspekt her viele Risiken und ungelöste Probleme:
- wer hat Zugriff auf die zum Teil sehr sensible Daten, und wie wird der Zugriff überwacht?
- wie wird ausgeschlossen, daß keine Vernetzung mit anderen Daten z.B. Sozialversicherungsdaten etc. stattfinden, um den "gläsernen Menschen" nicht zu ermöglichen?
- wie kann der Eigentümer der Daten sicherstellen, welche Daten von wem gelesen werden können.
Bei allem Nutzen für das versicherungssystem sollte der Datenschutz nicht aus den Augen verloren werden um ein 1984 nicht stattfinden zu lassen. Aus unserer Geschichte sollten wir lernen und es in Zukunft besser machen.

06 February, 2007  
Blogger sebald said...

Zu den Bedenken von bernhardffm habe ich folgendes gefunden:
Die Patientendaten sollen durch ein Zwei-Schlüssel-Prinzip geschützt werden.
Zum einen erhält der Arzt den Zugriff auf die eGK mithilfe des Heilberufausweises und zum anderen muss der Patient dem Arzt die eGK übergeben und willigt den Zugriff z.B. durch Eingabe eines PINs ein.
Patienten haben zudem die Möglichkeit den Ärzten nur Zugriff auf bestimmte Daten zu gestatten.
(siehe dazu: http://www.die-gesundheitskarte.de)

22 February, 2007  
Blogger Caro1 said...

Zum Kommentar von Stefan bleibt festzustellen, dass (bisher) für Pflegekräfte kein elektronischer Heilberufsausweis vorgesehen ist. Lediglich für Krankenhausmitarbeiter ist im Plan, über die Landeskrankenhausgesellschaft Mitarbeiterausweise auszugeben. Für die freiberuflichen Pflegekräfte, den ambulanten Bereich und die Alten- und Pflegeheime ist dies jedoch nicht vorgesehen. Dabei würden gerade diese Bereiche im Hinblick auf die steigende Zahl der Pflegebedürftigen bezüglich der Überleitung davon profitieren. Vermutlich wurde die größte Gruppe im Gesundheitswesen - die Pflege - nicht im § 291a SGB V (regelt die Ausgabe der Heilberufsausweise) berücksichtigt, da sie nicht wie z.B. Ärzte und Zahnärzte verkammert sind und so ihre Interessen nicht genügend wahrnehmen können?

06 March, 2007  
Blogger IB said...

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob so eine Gesundheitskarte Segen oder Fluch ist.
Ich finde es sehr wichtig, dass der betroffene Karteninhaber auch weiß, welche Daten auf der Karte gespeichert sind und dieser auch das Recht hat bestimmte Daten zu löschen.

Eigentlich wäre so eine Karte auch sinnvoll um Doppel-Untersuchungen zu vermeiden, aber das bringt natürlich auch wieder Probleme mit dem Datenschutz mit sich.
Aber wenn man bedenkt welche Kosten derlei Doppeluntersuchungen verursachen....
Vielleicht könnte die Karte ja Passwort geschützt eingesetzt werden, ähnlich der EC-Karte.
Ich sehe nur ein Problem: ein absolut sicheres System gibt es nicht.

10 March, 2007  
Blogger Udo said...

Sicherlich gibt es bezüglich der eGK zur Zeit rege Diskussionen über Kosten und Nutzen. Jedoch sollte sie meiner Meinung nach nicht zerredet werden, ehe sie flächendeckend eingesetzt ist. In Österreich haben die Patienten ihre Karte bereits jetzt in Händen, weil nicht nur das Land viel kleiner ist als Deutschland, sondern weil die Entscheidungsstrukturen dort nicht so kompliziert sind. In Deutschland sind deutlich mehr Parteien in den Prozess involviert. Unabhängig von den Kosten zeigen sich bereits heute zahlreiche Fachleute von den Vorteilen der neuen Technik überzeugt. In Trier wurde bereits im Herbst 2004 ein Regionalversuch elektronische Gesundheitskarte gestartet. Michael Siegert, der ärztliche Leiter des Modellprojekts, sagte, dass die eGK für den Arzt eine große Zeitersparnis und Arbeitserleichterung bringe. Der Patient werde zudem von unnötigen Doppeluntersuchungen befreit. Das wiederum erspart den Krankenkassen unnötige Kosten. Aus medizinischer Sicht spricht für die eGK, dass es Hochrechnungen zufolge in Deutschland pro Jahr bis zu 10.000 Tote aufgrund von Medikamenten-Unverträglichkeiten und fehlerhafter Verschreibungen gibt. Etwa vier bis sechs Prozent der stationären Einweisungen in Krankenhäuser gehen auf solche Unverträglichkeiten zurück. Hier könnte die eGK also sowohl Leben schützen und Kosten senken.
Die größten Probleme sehe ich im Zusammenhang mit dem Datenschutz und hier nicht nur bei den Sicherheitslücken. Auch die Frage, welche Daten wem überhaupt zugänglich gemacht werden sollen. In meinen Augen beginnt hier eine eher ethische Diskussion.

11 March, 2007  

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