Saturday, March 10, 2007

Pflege und die elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte wirft u.a. die Frage auf, wer die auf der eGK gespeicherten Daten zur Verfügung gestellt bekommt, nutzen kann und muss, um bei der steigenden Ökonomisierung des Gesundheitswesens effizient zu arbeiten.

Die Pflegewissenschaft entwickelte Konzepte des pflegerischen Case Managements und Entlassungsmanagements, um Patienten sicher von einer Versorgungsform in die daran anschließende überzuleiten.
Obwohl die Telematik des Gesundheitswesens sich auch mit pflegerelevanten Themen befasst, werden gerade Case Management und Entlassungsmanagement eher nicht berücksichtigt.
Demzufolge wurde auch bei der eGK als Telematikinstrument vom Gesetzgeber die Überleitung pflegebedürftiger Menschen nicht einbezogen. So können Pflegekräfte aus Alten- und Pflegeheimen, ambulanten Diensten und auch freiberufliche Pflegekräfte nicht auf die Daten der eGK zugreifen und sind somit nicht in der Lage, elektronischen Pflegeberichte auszutauschen da sie keinen Heilberufsausweis bekommen werden, der diesen Zugriff erst möglich macht.
Geplant ist, dass nur die Pflegekräfte, die Mitarbeiter im Krankenhaus sind, einen Mitarbeiterausweis bekommen, aber keinen elektronischen Heilberufsausweis wie z.B. Ärzte, Zahnärzte und Apotheker.
Damit die eGK nicht nur für Kranke, sondern auch für die steigende Zahl der Pflegebedürftigen Verbesserungen bei der Überleitung bringt, bräuchten die Pflegekräfte aller Einrichtungen, sowie freiberuflich Arbeitende in der Pflege und Therapeuten einen Heilberufsausweis.
Die steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen (aus Patientensicht) wäre wahrscheinlich die Gruppe, die die meisten Vorteile aus der eGK ziehen könnte. Schließlich sind sie es, die im Laufe ihrer Pflegebedürftigkeit am zahlreichsten die verschiedensten ambulanten und stationären Einrichtungen des Gesundheitswesens nutzen müssen. Gerade an den Schnittstellen zwischen den Einrichtungen besteht die Gefahr einer Fehlkommunikation.[1] Wenn z.B. der ambulante Dienst vom Krankenhaus nicht rechtzeitig den Pflegebericht erhält, weil dieser erst mit Entlassung des Patienten per Post verschickt wird, kommt er unvorbereitet zum Patienten und hätte zu dessen Versorgung Materialien benötigt.
Oder der Patient erhält im Krankenhaus seine Mittagsmedikamente wegen Entlassung schon eher, der ambulante Dienst wird darüber nicht informiert und verabreicht sie noch einmal.
Dies und viele ähnliche Fälle würden mit der Integration einer Pflegeakte in die eGK und einer Erweiterung des § 291a SGBV für die professionelle Pflege der Vergangenheit angehören.



[1] http://www.egms.de/en/journals/mibe/2006-2/mibe000020.shtml

1 Comments:

Blogger Ivan.D said...

Zweifellos wäre es im Sinne qualitativ hoher und effizienter Pflege wichtig bzw. notwendig neben den medizinischen Daten, pflegerelevante Daten zu erfassen und verwalten zu können.
Ohne Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist dies natürlich unmöglich.

Hier wird wieder einmal mehr deutlich welchen Stellenwert die Pflege noch immer im Gesundheitswesen hat.

Initiativen, wie Z.B das Bemühen um eine Verkammerung der Pflege und die Eigeninitiative zur freiwilligen Registrierung in der
Pflege zeigen, dass Pflegende die beschriebene Problematik erkannt haben und gesundheitspolitisch Verantwortung übernehmen wollen.

Siehe hierzu auch: http://www.kathpflegeverband.de/elektronische%20gesundheitskarte.pdf

21 March, 2007  

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